Zu spät erfahren, dass Veranstaltungen als Arbeitszeit gilt
Mir wurde bei meiner Arbeitsstelle mal erklärt, dass bestimmte Sonderveranstaltungen, etwa Feste für Kunden, nicht als Arbeitszeit zählen. Dabei ist es ja Arbeit, denn man präsentiert das Unternehmen und das Fest dient nicht dem eigenen Vergnügen, jeder hat eine Aufgabe usw. Das fand ich zwar nicht toll, aber ich habe es dann akzeptiert.
Nun hatten wir vor einer Weile genau eine solche Veranstaltung und ich habe nun erst vor wenigen Tagen erfahren, dass diese doch als Arbeitszeit zählt. D.h. ich hätte mir die Stunden, die diese Veranstaltung umfasste, auf meinen Lohnzettel schreiben und das als Arbeitszeit abrechnen können.
Nun muss ich wieder der Abrechnung hinterher rennen und mich darum kümmern, dass ich die Abrechnung des damaligen Monats noch einmal umändern darf, um die Stunden mit darauf zu schreiben. Das ist auch wieder viel Aufwand und das wäre gar nicht nötig gewesen, wenn man mir gleich gesagt hätte, dass diese Veranstaltung doch als Arbeitszeit zählt, auch wenn sie an einem Wochenende stattfand.
Kennt Ihr ein solches Verwirrspiel? Muss es sein, dass Regelungen, was als Arbeitszeit zählt und was nicht, immer mal wieder anders sind oder scheinbar variieren?
Das kenne ich! Die Frage ist immer, ob die Teilnahme an solchen Veranstaltungen im Interesse des Arbeitgebers ist und wenn ja, ob ich hin muss oder hingehen kann. Die Beurteilung meines Chefs hierzu ändert sich auch öfters einmal, obwohl es gleichartige Veranstaltungen sind.
Letztenendes besteht aber ein Weisungsrecht des Arbeitgebers und man kann solche Sonderveranstaltungen, die doch immer wieder etwas anders sind und andere Inhalte haben, auch nicht pauschal in ein Raster fassen. Es hilft deshalb vermutlich nur vor jeder Veranstaltung nachzufragen, ob meine Teilnahme freiwillig und privat ist oder ob es als Arbeitszeit zählt.
Ich kenne so eine Situation von mir zum Glück nicht so richtig. Ich denke aber auch, dass das der Chef für jede einzelne Veranstaltung eben entscheiden kann, ob es zur Arbeitszeit zählt oder nicht. Aber darum sollte der Chef nicht vorher sagen, dass es nie zur Arbeitszeit gehört, weil man dann eben nicht damit rechnet, dass Veranstaltungen manchmal auch vergütet werden. Ich würde einfach mal den Chef fragen, wonach sich das richtet und sonst denke ich auch, dass du sicherheitshalber bei jeder Veranstaltung fragen solltest, ob sie zu deiner Arbeitszeit gehört oder eben nicht.
Warum den Aufwand betreiben eine alte Abrechnung zu korrigieren? Da du es jetzt erst erfahren hast, dass die Zeit vergütet wird, kann man es auch bei der nächsten Abrechnung bezahlen lassen. Deine Steuerklasse hat sich zwischenzeitlich nicht geändert, als wäre es für keine Seite ein Nachteil. Allerdings sollte wohl in dem Betrieb mal klar geregelt werden, was da nun als Arbeitszeit gilt und was nicht.
Denn es zeugt nicht gerade von Seriosität, wenn das nach Belieben neu geregelt wird. Allerdings sollte es üblich sein, dass alles als Arbeitszeit gilt, was sozusagen eine Pflichtveranstaltung ist. Und da würde ich schon mal mit dem Chef reden, wie das in Zukunft laufen soll.
Punktedieb hat geschrieben:als wäre es für keine Seite ein Nachteil.
Der "Nachteil" ist doch dadurch gegeben, dass hier bereits vergangenen Monat "umsonst" gearbeitet wurde und die aufgebrachten Stunden offenbar nicht erfasst wurden. Hier wird also eine Möglichkeit gesucht, diese Zeit zu Recht vergüten zu lassen. Und dass das Aufwendig sein kann, kann ich mir vorstellen.
Wobei hier grundsätzlich die Frage erlaubt sein muss, wieso man auf die Idee kommt, dass Zeiten die man für den Arbeitgeber aufwendet, nicht vergütet werden. Ich hätte also zu keinem Zeitpunkt gedacht, dass hier verlangt werden würde, "umsonst" zu arbeiten. Dabei spielt die Art der Arbeit keine Rolle. Selbst wenn der Arbeitgeber den Auftrag gibt, Kunden am Abend zu einem Theaterbesuch zu begleiten oder ein Volksfest zu besuchen und dabei natürlich alle Kosten trägt auch diese Zeit ist Arbeitszeit! Als Ausnahme sehe ich hier Positionen z.B. im Vertrieb, wo solche Vorkommnisse bereits im Arbeitsvertrag dadurch geregelt wurden, dass eben "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind. Wenn aber hier nichts explizit vereinbart wurde, ist die Sachlage klar und die Frage würde sich nicht stellen!
@derpunkt: Ich habe hier niemanden abgesprochen sich die Zeit vergüten zu lassen. Nur ist es mit Sicherheit einfacher, wenn man die Stunden einfach bei der nächsten Abrechnung bezahlt, als wenn man eine schon erstellte Abrechnung korrigiert. Der Aufwand ist zumindest für die Buchhaltung dann geringer. Und der Arbeitnehmer bekommt sein Geld ja trotzdem.
@Punktedieb: Als Vorschlag ist das sicher vernünftig und würde vieles vereinfachen. Aber wir wissen hier nichts über das Beschäftigungsverhältnis und es kann durchaus viele Szenarien geben, die eine solche Verrechnung verbieten würden. So muss man sich nur vorstellen, dass nur eine bestimmte Zahl an Stunden vereinbart wurde, welche nicht überschritten werden soll. Eine "Überbezahlung" kann dann nicht möglich sein. Aber selbstverständlich wäre dies das Erste, was zu prüfen ist.
Also ich würde mir das nicht gefallen lassen. Erstens einmal suche ich mir die Fortbildungen, die ich besuchen möchte, selber aus, es sei denn, es ist eine interne Firmenveranstaltung, bei der alle verpflichtet sind, teilzunehmen. Und außerdem kann ich auf jeden Fall verneinen, wenn dieser Kurs am Wochenende statt findet.
Oder ich kann verlangen, dass mir dafür die doppelte Zeit an Arbeit gut geschrieben wird, weil Wochenenden doppelt bezahlt werden. Dann kann ich entweder Zeitausgleich nehmen oder ich bekomme eben mehr Gehalt. Ich denke nicht, dass das im Sinne des Chefs ist. Gibt es bei euch keine Arbeiterkammer oder Gewerkschaft, bei der ihr euch informieren könnt?
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