Mann bewundert Mädchen in der Schwimmbaddusche

vom 22.06.2014, 21:27 Uhr

Mein Großcousin war heute mit seiner Enkeltochter im Freibad. Das war sein erster Freibadbesuch mit dem Mädchen. Die Enkeltochter meines Großcousins ist vier Jahre alt. Mein Großcousin geht nach dem Schwimmen immer Duschen und nahm das Mädchen mit, da er sie ja schlecht alleine lassen konnte. Außerdem ist es für ihn eben eine Art Gesetz, dass man nach dem Schwimmen duscht.

Mein Großcousin dachte sich auch nichts dabei, als er seine Enkeltochter mit in den Männerdusche genommen hat. Denn als älterer Mann hat er ja in der Frauendusche nun wirklich nichts zu suchen. Er hat seine Enkeltochter auch daheim schon geduscht, da er oft als Babysitter fungiert und das Mädchen liebt ihren Großvater sehr.

Nun war in der Dusche des Freibades, in dem alle Duschen offen einsehbar sind, auch ein weiterer älterer Mann. Mein Großcousin achtete erst nicht weiter auf den Mann und kümmerte sich um seine Enkeltochter. Zog sie aus und wusch sie und sich. Dabei wurde er dann von dem anderen Mann angesprochen, dass die Kleine ja ein süßes Ding sei. Dabei leckte er sich augenzwinkernd mit seiner Zunge über die Lippen. Mein Großcousin kümmerte sich erst mal nicht wirklich um die Aussage, denn schließlich sieht er seine Enkeltochter auch als süß an, so wie jeder Großvater seine Enkelkinder süß findet.

Mein Großcousin vernahm irgendwann ein Stöhnen von der Dusche gegenüber. Im ersten Moment dachte er, der ältere Mann habe irgendwelche körperlichen Gebrechen und drehte sich zu ihm um, um zu sehen, ob der ältere Mann Hilfe braucht. Der ältere Mann hatte seinen Blick irgendwie auf die Enkeltochter meines Großcousins fixiert, schreckte auf, als mein Großcousin sich umdrehte, schlang schnell ein Handtuch um seinen Unterleib und verließ die Duschen. Dabei sah mein Großcousin, dass das Glied des Mannes erigiert war. Die Enkeltochter hat scheinbar nichts mitbekommen.

Mein Großcousin macht sich nun große Gedanken. Er überlegt auch, wie er hätte anders handeln können. Hätte er seine Enkeltochter alleine in die Frauendusche schicken sollen? Oder hätte er sie anweisen sollen, dass sie irgendwo auf ihn wartet? Wie hättet ihr reagiert?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Meine erste Reaktion ist erst mal: “Abscheulich!“ Sich beim Anblick eines vierjährigen Mädchens einen zu pachern, und dann auch noch in der Öffentlichkeit finde ich wirklich widerlich. Mein zweiter Gedanke ist, dass der andere Typ auf jeden Fall professionelle Hilfe benötigt und diese auch aufsuchen sollte. Das ist wirklich ein sehr heikles Thema. Ich finde es nach wie vor richtig, dass er die Enkeltochter mit in die Dusche genommen hat, weil er sie so jedenfalls unter Aufsicht hatte. Ich weiß nicht, ob eure Gegend so überschaubar ist, dass man sich an die Polizei wenden könnte und eventuell rechtliche Schritte einleiten könnte. Vielleicht findet man auch dort noch Ansprechpartner oder weitere Ratschläge.

» Rabat » Beiträge: 302 » Talkpoints: 1,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Mit Kindern sollte man zusammen unter die Dusche gehen und nicht das Kind woanders duschen gehen lassen. Man kann ja dann auch nicht einfach in die Frauendusche gehen, wenn das Kind nicht herauskommt. Zu der Situation. Was der Mann da gemacht hat war sehr widerlich, aber das hätte er vielleicht auch bei einem Jungen gemacht.

Wahrscheinlich hätte ich aber schon etwas bei dem süß gesagt. So wie es sich liest, ist es eine Sache gewesen, die mit diesem Satz vorhersehbar war. Würde jemand so etwas über mein Kind beim Duschen sagen, würde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass das Kind nicht bekleidet ist und er doch bitte woanders hingehen sollte.

Nun ist die Frage, was man da machen kann. Anzeigen wird man ihn kaum können, da er ja nichts am Kind gemacht hat und wenn es keine anderen Zeugen gab, steht Aussage gegen Aussage. Er müsste sich Hilfe suchen, aber das müsste er auch erst mal einsehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich würde als Großvater auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Dabei so gut wie möglich versuchen, den Widerling zu beschreiben. Ich bin zwar kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das mindestens sexuelle Belästigung sein dürfte, denn wenn man in der Öffentlichkeit beim Anblick eines nackten Kindes sexuelle Handlungen entblößt ausführt, das kann nicht legal sein. Ich würde auch das Personal des Schwimmbads schnellstmöglich informieren, was vorgefallen ist. Die haben schließlich auch ein Interesse daran, dass so etwas nicht mehr vorfällt. Vielleicht haben die ja auch von den öffentlichen Bereichen Videoaufnahmen, die helfen könnten, das perverse Schwein zu identifizieren! Allerdings sollte man nicht allzu lange warten, nicht dass die Aufnahmen gelöscht werden, bevor sie verwertet werden können.

Gut dass das Mädchen das nicht mit bekommen hat, so kann man nur hoffen, dass es davon keinen Schaden davon getragen hat. Unglaublich, wie unverfroren manche Leute sind. Ich finde, so jemand, der sich so wenig im Griff hat mit seinen perversen Neigungen, der sollte mindestens in die Psychiatrie gesperrt werden. Wer weiß, wass der sonst noch mit "süßen" Mädchen anstellt, wenn kein Opa zur Aufsicht dabei ist! Nicht auszudenken!

Ich denke nicht, dass es falsch war, dass der Opa mit dem Mädchen in der Männerdusche geduscht hat. Gesunde Männer würden nicht so ekelhaft reagieren, wenn ein Vater oder Opa mit einer Tochter oder Ekeltochter im Schwimmbad ist. Und man erwartet ja auch nicht, dass solche Leute sich so verhalten. Ich bin als Kind auch mehrmals mit meinem Vater im Schwimmbad gewesen und war natürlich mit ihm auch in der Herrenumkleide und in der Herrendusche. Ich kann mich aber an kein einziges Mal erinnern, dass da etwas annähernd vergleichbares passiert wäre. Ich kenne auch diverse Väter, die mit ihren Töchtern ins Schwimmbad gehen und völlig unbehelligt bleiben. Und ich gehe davon aus, dass das auch heute noch der Normalzustand ist. Ebenso halte ich es auch für völlig normal, dass man sich nach dem Schwimmen duscht.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Für mich klingt die Geschichte schon etwas erfunden. Allein die Vorstellung, dass es sich zutragen würde, dass jemand zwar den Mut hat, in einer öffentlichen Dusche eines Freibads an sich zu manipulieren obwohl ein anderer Mann anwesend ist - dann aber die Flucht ergreift, wenn dieser andere Mann sich umdreht? Außerdem: was hätte denn in dem Fall die Enkeltochter gesagt? Dann kommt ja hinzu, dass der andere Mann offenbar schon die Aufmerksamkeit gesucht und erregt hat, indem er aktiv deinen Großcousin angesprochen hat. Das würde definitiv nicht zum weiteren Verhalten passen. Aber sei's drum.

Fakt ist, dass hier nichts passiert ist, was verboten oder zu melden wäre. Stöhnen darf jeder und jede überall. Das mag peinlich sein, ist aber nicht verboten. Natürlich wären exhibitionistische Handlungen strafbar. Aber auch hier gibt es nichts als die Vermutung des "Großcousins". Was letztlich bleibt, ist die Frage, in welcher Richtung der "Großcousin" sich nun überlegt, anders zu handeln. Denn viele Handlungsalternativen hätte es nicht gegeben. Selbst mit dem Mädchen in die Damendusche zu gehen fällt ja aus. Lustig wäre es zu verlangen, dass alle anderen die Dusche verlassen. Bliebe, selbst einfach später zum Duschen zu gehen. Was ist hier also konkret die Frage?

trüffelsucher hat geschrieben:Ich würde als Großvater auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Die Frage stellt sich, wegen was. Denn hier zu sagen, die "Kleine ist süß" ist kein Verbrechen. Alles andere hat sich der "Großcousin" ja auch bloß gedacht und weiß nicht, was bzw. ob was vorgefallen ist.

trüffelsucher hat geschrieben:Ich bin zwar kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das mindestens sexuelle Belästigung sein dürfte, denn wenn man in der Öffentlichkeit beim Anblick eines nackten Kindes sexuelle Handlungen entblößt ausführt, das kann nicht legal sein.

Nein, das ist nicht legal und geht in dem Fall weit über Belästigung hinaus. Genau genommen ist das sogar schon eine Missbrauchshandlung, sofern sie sich so zugetragen hat (mit der Absicht, dass das Kind den Vorgang registriert). Aber offenbar weiß weder der Zeuge noch das Kind von so was zu berichten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ob das nun erfunden ist oder nicht, ist doch nicht so wichtig. Angenommen es ist real, können wir hier im Forum auch keine fundierte Beratung leisten, weil wir keine Juristen sind. Wenn es erfunden sein sollte, ist es zumindest ein interessantes Fallbeispiel, das vielleicht jemandem weiter hilft, der tatsächlich schon mal in so einer ähnlichen Situation war.

Warum ich anzeigen würde, wenn ich der Großcousin von Fugasi wäre? Eben weil ich das Verhalten, dass der Großcousin beobachtet haben will für sexuelle Belästigung oder mehr halte. Wenn es den Tatbestand aus Sicht der Polizei nicht erfüllen sollte, dann hat man zumindest versucht zu helfen, so ein Schwein dingfest zu machen. Und die Polizei wird sicher Verständnis dafür haben, dass man nach so einer Situation das Bedürfnis hat, dies polizeilich zu melden, weil es sich wie Unrecht anfühlt. Selbst wenn die Polizei hier in dem Fall sagen würde, dass das Vorgefallene nicht ausreicht, um eine Anzeige aufzunehmen, dann hat man die Polizei informiert. Möglicherweise verhält sich diese Unperson auch künftig noch ein weiteres Mal so und das könnte theoretisch der Polizei bei Ermittlungen helfen. Eventuell hilft es auch dem Schwimmbad, ein Hausverbot gegen diese Person auszusprechen.

Warum ich das tun würde? Die vierjährige war in einem Alter, wo man von sexuellen Dingen zum Glück im Regelfall noch nicht allzu viel weiß und sie das vielleicht gehörte noch nicht einordnen konnte. Beim nächsten Mal könnte das "ach so süße Kind" das der Typ begehrt vielleicht schon älter sein und etwas von der Belästigung mit bekommen und wenn man das durch eine Anzeige verhindern könnte, dass das noch mehreren Kindern passiert, dann wäre das Ziel der Anzeige erreicht. Die Einschätzung, ob das ausreicht um anzuzeigen würde ich in dem Fall einfach der Polizei überlassen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn diese Geschichte der Wahrheit entspräche, wäre sie schon schlimm. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das in einer öffentlichen Dusche so ablaufen würde. Wäre es Realität gewesen, hätte dein Großcousin anders reagiert. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass er da nichts unternommen hätte. In einem öffentlichen Freibad gibt es immer einen Bademeister, den man auf jeden Fall informieren sollte. So könnte der Bademeister mit deinem Großcousin zusammen beim Herausgehen den älteren Mann identifizieren. Der Bademeister könnte seinen Ausweis verlangen und ihm Hausverbot für die Zukunft erteilen.

Sollte er seinen Ausweis nicht vorzeigen wollen, könnte der Bademeister die Polizei holen. Aber solchen triebhaften Männern sollte das Handwerk gelegt werden. Das wäre auch ratsam zum Schutz der kleinen Mädchen. Denn auch zukünftig muss bei diesem Herrn mit einer solchen Reaktion gerechnet werden. Und davor kann man andere Kinder und Personen bewahren. Ich frage mich, ob es mehrere solcher Menschen gibt, die ins Schwimmbad gehen, um ihre perversen Neigungen auszukosten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Nun es ist sehr schwer zu sagen, wie ich persönlich in so einer Situation reagiert hätte. Sicherlich wäre ich in erster Linie schockiert gewesen, wenn ich sehen würde, wie ein älterer Mann ein sehr junges Mädchen attraktiv findet. Aber ich persönlich wäre sicherlich auch schon an den Worten des Mannes alarmiert gewesen, da ich von vorne rein immer bei solchen Dingen reagiere und achte. Dass ein Großvater seine Enkeltochter süß findet, daran ist ja nun auch mal nichts auszusetzen. Auch, dass der Großvater seine Prinzipien hat und möchte, dass das Kind nach dem Besuch im Schwimmbad geduscht wird. Das kann ich alles nachvollziehen.

Sicherlich hätte der Großvater nun auch nicht das Kind vor den Duschen stehen lassen können. Immer hin scheint das Kind erst vier Jahre alt gewesen zu sein und da haben die Kinder meist andere Dinge im Kopf, als auf Anweisungen zu hören und, dass zu tun, was ihnen aufgetragen wurde. In die Damendusche hätte der Großvater sicherlich auch nicht gehen können. Immer hin wundert man sich schon, wenn ein älterer Mann mit einem kleinen Mädchen in eine Damendusche geht. Da könnte man auch Ärger bekommen.

Sicherlich hätte der Großvater die Angestellten in dem Schwimmbad alarmieren können, dass sich in der Dusche gerade etwas abgespielt hat, was sicherlich nicht normal ist. Die Angestellten in dem Schwimmbad hätten sicherlich die Polizei gerufen oder den Mann gebeten, das Schwimmbad zu verlassen oder desgleichen. In Zukunft würde ich den Großvater raten, dass er das Enkelkind dann halt zu Hause duscht, anstatt in einer Gemeinschaftsdusche für Männer im Schwimmbad. Zum Glück hat das kleine Mädchen nichts von dem Schauspiel mitbekommen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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