Auto eines Verstorbenen verkaufen - erst ummelden?

vom 22.06.2014, 21:42 Uhr

Die Mutter von B hatte ein Auto, welches B gerne verkaufen will. Nun kann ja nur der das Auto verkaufen, der auch in den Papieren steht oder ist das anders? B überlegt nun, ob sie erst das Auto ummelden muss. Dann würde aber das Auto nicht mehr aus erster Hand verkauft werden und es stehen dann schon 2 Leute in den Papieren. Kann B das Auto auch ohne Ummeldung verkaufen? Muss B den Käufern irgendwas vorlegen, dass sie berechtigt ist das Auto zu verkaufen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine Ummeldung notwendig ist. Allerdings sind bei uns die Autos aus Todesfällen innerhalb der Familie verteilt worden, so dass sich die Frage mit dem Verkauf bislang so noch nicht gestellt hatte.

Ich würde bei solchen Fragen einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und bei der nächst gelegenen Zulassungsstelle anrufen und mich erkundigen. Die sollten dort die Regeln eigentlich wissen.

Als Dokumente schadet es sicher nicht, wenn man den Totenschein des Autobesitzers vorweisen kann. Das sollte einem Privatmensch als Käufer reichen. Wie das allerdings ist, wenn man gewerbliche Händler verkauft, weiß ich nicht. Das wird einem eine Firma aber schon sagen können, welche Unterlagen sie in so einem Fall sehen will.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich habe aktuell einen ähnlichen Fall, nur dass das Fahrzeug vor dem Verkauf kurzzeitig stillgelegt wurde. Ich denke nicht, dass es ein Problem ist, wenn man das Fahrzeug verkauft, wenn noch der ursprüngliche Besitzer eingetragen ist. Wenn man dies als rechtmäßiger Erbe macht, dann stellt das keine Schwierigkeit dar. Einfach eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheines bereithalten und dann dürfte das wunderbar funktionieren.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Nein, man muss das Fahrzeug nicht ummelden, um es zu verkaufen. Es ist schlicht egal, wer als Halter in den Papieren eingetragen ist, grundsätzlich kann derjenige, der Fahrzeug und Fahrzeugpapiere in Besitz hat auch das Auto verkaufen.

Sicherlich mag es dem einen oder anderen Kaufinteressenten seltsam vorkommen, wenn ein anderer Name in den Fahrzeugpapieren steht, aber in diesem Fall kann man dies ja ganz logisch klären.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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