Verträge wegen hoher Vertragsstrafe nicht annehmen wollen
Ich bin ja nebenbei selbstständig. Manche meiner Auftraggeber schicken mir die Aufträge einfach per Mail, da gibt es gar keinen Vertrage, sondern es gibt eine mündliche Vereinbarung und die Abrechnung erfolgt normal über eine von mir gestellte Rechnung. Andere schließen einen Vertrag mit mir, in dem sie auch gewisse Konditionen, die ihnen wichtig sind, hineinschreiben.
Nun habe ich zum ersten Mal einen Vertrag erhalten, in dem auch eine Vertragsstrafe festgelegt werden soll. Diese bezieht sich auf die Nicht-Einhaltung des Datenschutzes. Wenn also Inhalte meiner Tätigkeit an andere weitergegeben werden, wenn ich weitergebe, was ich genau machen muss oder Kundendaten weitergebe, dann muss ich eine Strafe von mehreren tausend Euro zahlen.
Das finde ich ganz schön krass. Denn es kann ja etwa passieren, dass ich mal mein Notebook irgendwo liegen lasse oder es mir geklaut wird und dann jemand so Zugang zu den geheimen Daten erhält. Was dann? Dann muss ich diese Strafe zahlen, obwohl ich mit Absicht gar nichts falsch gemacht habe.
Das Risiko ist mir zu hoch. Ich werde da entweder nochmal nachhaken, ob man den Passus mit der Vertragsstrafe aus dem Vertrage entfernt oder ich werde diesen Auftrag ablehnen und den Vertrag nicht unterschreiben. Ich habe auch ohne diesen Auftraggeber genug zu tun und bin nicht auf ihn angewiesen.
Würdet Ihr Verträge auch ablehnen, wenn diese eine Vertragsstrafe vorsehen oder wie würdet ihr vorgehen?
Ein Notebook sollte so gesichert sein, dass man da nicht so ohne weiteres an die Daten kommt und für mich wäre es selbstverständlich, dass man eben keine Firmeninterna ausplaudert und deswegen ist eine Vertragsstrafe doch eigentlich gar nicht so selten. Jeder muss selber wissen, ob er deswegen einen Auftrag sausen lässt, wenn es ihm eben zu gut geht und er diesen Auftrag nicht nötig hat. Aber da ein "nichtplaudern" für mich selbstverständlich wäre und ich auch meinen Laptop nicht irgendwo liegen lasse und ihn auch gesichert habe, ist es kein Problem und ich würde auch diesen Auftrag annehmen.
Wenn du versuchst diesen Passus zu streichen, dann könnte der Auftraggeber auch hellhörig werden, dass du dich eben auch nicht gerne an Verträge hältst. Denn auch ohne Vertragsstrafe muss man sich ja an diese Verträge halten.
Ich würde bestimmt nichts ausplaudern und es ist auch nicht meine Art, mich nicht an Verträge zu halten. Aber dass ein Laptop geklaut wird, kann man ja nicht 100%ig verhindern. Es kann ja trotzdem sein, dass ich das vergesse, liegen lasse oder eben auch ein Einbrecher das Notebook mitnimmt.
Dass man Daten so sichern kann, dass da keiner drankommt, denke ich nicht. Zumindest wird das normale Windows-Passwort sicherlich leicht zu knacken sein. Wer Laptops klaut, wird sicherlich wissen, wie er das umgeht und ich bin nicht ein solcher IT-Experte, dass ich da perfekte Sicherheitslösungen hinbekomme. Zudem ist mein potentieller Verdienst bei dem Auftrag nicht so hoch, dass ich das Risiko eingehen möchte, im Unglücksfall mehrere tausend Euro zahlen zu müssen.
Zitronengras hat geschrieben:Dann muss ich diese Strafe zahlen, obwohl ich mit Absicht gar nichts falsch gemacht habe.
Du hast am Ende kein Notebook mehr (weil du es verloren hast oder es dir geklaut wurde) und schreibst, du hättest nichts falsch gemacht? Das sehe ich anders und natürlich bist du dafür verantwortlich, wenn dein Notebook nicht mehr in deinem Besitz ist! Dann kommt hinzu, dass es auch als fahrlässig zu bezeichnen wäre, wenn die auf dem Notebook gespeicherten Kundendaten nicht verschlüsselt wären. Es gibt also zahlreiche Ansätze, hier klar hinzuweisen, dass im Fall der Strafe die natürlich nur dann greift, weil du einen Fehler gemacht hast.
Zitronengras hat geschrieben:Würdet Ihr Verträge auch ablehnen, wenn diese eine Vertragsstrafe vorsehen oder wie würdet ihr vorgehen?
Natürlich ist so ein Passus ein Grund, einen Vertrag abzulehnen. Ebenso wenn z.B. der angebotene Preis zu gering ist oder der verlangte Liefertermin nicht einzuhalten ist. Hier kann bzw. muss man schlicht nachverhandeln und dem (Vertrags-)Partner seine Sicht der Dinge darlegen. Da kann man dann klar machen, dass der Vertrag in der jeweiligen Fassung nicht unterschrieben wird bzw. nur mit Änderungen. Was dann kommen könnte, wäre eine Beschwichtigung dass der Passus nur eine Standardfloskel wäre. Hier kann man dann vorschlagen, diese Floskel sauber mit Lineal und Stift durchzustreichen und den Vertrag dann zu unterschreiben.
Ich würde wie du so eine "Floskel" schon ernst nehmen und in dem Fall - in Abhängigkeit vom Auftrag - das Risiko tragen oder eben nicht. Gerade wenn die Strafe z.B. in keinem Verhältnis zum Auftragswert steht, ist es aus meiner Sicht ein nicht vertretbares Risiko. Selbst wenn man weiß, dass in den letzten 20 Jahren kein entsprechender Fall eingetreten ist und das Risiko "überschaubar" wäre.
Normalerweise hat man als Selbstständiger doch eine Berufshaftpflichtversicherung, die eingreift, wenn man unverschuldet einen Vertragsbruch begeht. Damit sollten eigentlich auch Vertragsstrafen abgedeckt sein. Jetzt kann man allerdings zurecht argumentieren, dass es wie mein Vorredner schon angemerkt hat grob fahrlässig ist, wenn man Daten unverschlüsselt auf einem Notebook aufbewahrt. Eine Festplattenverschlüsselung ist absoluter Standard und auch für einen Computerlaien problemlos umsetzbar. Und selbst wenn man sich das nicht zutraut, kann man immer noch einen Experten beauftragen. So viel Sorgfalt muss man von jedem, der mit einem Computer Geld verdient, erwarten.
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