Erster Arbeitstag und Beginn des Mutterschutzes

vom 17.06.2014, 10:56 Uhr

Frau R. hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31. August ausläuft. Da Frau R. schwanger ist, wurde ihr bereits zu Beginn der Schwangerschaft mitgeteilt, dass ihr Vertrag nicht verlängert wird. Deshalb hat Frau R. sich auch rechtzeitig in anderen Firmen beworben und hat tatsächlich einen neuen Arbeitgeber gefunden, der sie ab dem 1. September einstellen wird. Auch der Arbeitsvertrag ist schon unterschrieben.

Frau R. hat den neuen Arbeitgeber über die Schwangerschaft bisher nicht informiert. Die Schwangerschaft braucht sie ja beim Vorstellungsgespräch nicht angeben und da sie dort noch nicht arbeitet, kommen die Mutterschutzgesetze, die eine eventuelle Informierung des Arbeitgebers benötigen, nicht zum Tragen. Somit weiß der neue Arbeitgeber bis heute nichts von der Schwangerschaft seiner neuen Mitarbeiterin.

Nun beginnt der Mutterschutz am 1. September. Sprich Frau R. beginnt ihren neuen Arbeitsplatz im Mutterschutz. Außerdem möchte Frau R. gerne zwei Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Somit wird sie mindestens zwei Jahre nicht am Arbeitsplatz auftauchen. Noch dazu hat sie einen unbefristeten Vertrag und der Arbeitsplatz ist ihr somit bis nach dem Erziehungsurlaub sicher.

Ab wann muss Frau R. ihren neuen Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren? Wer zahlt den Zuschuss zum Mutterschutzgeld? Denn an sich zahlt ja die Krankenkasse einen festen Betrag und der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt. Frau R. würde an ihrem neuen Arbeitsplatz auch wesentlich mehr verdienen als bisher, hat aber eben keinen einzigen Tag dort gearbeitet.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das liest sich für mich wirklich ganz fies. Immerhin wird der Arbeitgeber dann zahlen und hat nicht mal eine Arbeitsleistung bekommen. Ich würde den Arbeitgeber umgehend informieren, weil es einfach sehr unfair ist, wenn er am 1. September mit einer Arbeitskraft rechnet, die dann ewig nicht erscheinen wird. Abgesehen von gesetzlichen Fristen, die mir auch nicht bekannt sind, würde ich einfach mit offenen Karten spielen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


In so einem Fall wäre es ja nicht verwunderlich, wenn der neue Arbeitgeber im Rahmen der Probezeit zunächst das Arbeitsverhältnis beendet. Zwar gilt natürlich auch hier der Kündigungsschutz von Schwangeren und natürlich darf einer Schwangeren nicht gekündigt werden.

Aber bei Kleinbetrieben können Ausnahmen gemacht werden, wenn die Situation den Betrieb außergewöhnlich belastet. Dazu kann Paragraph 9 Absatz im 3 des Mutterschutzgesetzes nachgeschaut werden. Außerdem - das kommt auf den Arbeitsvertrag an - kann es sein, dass das Arbeitsverhältnis automatisch am Ende der Probezeit endet. In dem Fall besteht kein Kündigungsschutz mehr.

Belastet ist das Verhältnis zum Arbeitgeber sicher in jedem Fall und selbst wenn das Arbeitsverhältnis nicht aufgehoben werden kann, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis sich eine Gelegenheit bietet, dass der Arbeitgeber sich von der Angestellten trennt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also so viel ich weiß, ist es so, dass wenn man eine Schwangerschaft wissentlich verheimlicht, auch dafür belangt werden kann. Man hat dann dem Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Vertrag unterschrieben, der sicher einzuklagen ist, meiner Meinung nach. Sonst würde das ja jeder machen.

Und spätestens wenn man dem neuen Arbeitgeber dann den Mutterschutz Bescheid gibt, wird er bei der vorherigen Firma nachfragen und erfahren, dass die Schwangerschaft zum damaligen Zeitpunkt schon fest stand. Also ich würde, wenn ich die zukünftige Firma wäre, auf jeden Fall klagen.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



nordseekrabbe hat geschrieben:Also so viel ich weiß, ist es so, dass wenn man eine Schwangerschaft wissentlich verheimlicht, auch dafür belangt werden kann.

Die Frage, ob man schwanger ist bzw. daran arbeitet, ist im Bewerbungsgespräch (aus gutem Grund) tabu. Frage der Arbeitgeber doch, dann ist das wie bei Fragen nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit oder nach Krankheiten (in aller Regel) ein Fall, bei dem man ungestraft lügen darf. Wer hier den Arbeitgeber anlügt, muss mit keinen Konsequenzen rechnen - der Arbeitgeber hingegen könnte ein Problem bekommen (Klage wg. Diskriminierung wenn dann der Arbeitsplatz an eine andere Person vergeben wurde).

nordseekrabbe hat geschrieben:Man hat dann dem Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Vertrag unterschrieben, der sicher einzuklagen ist, meiner Meinung nach.

Was wären denn hier die "falschen Tatsachen"? Eine falsche Tatsache wäre, wenn hier die Bewerberin behaupten würde, allein die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien für die FIFA organisiert zu haben. Oder wenn sie behaupten würde, drei Doktortitel an drei Eliteuniversitäten in England, den USA und Frankreich erlangt zu haben aber in Wahrheit noch nicht mal das Abitur schafft. Eine Schwangerschaft die nicht erwähnt wurde, ist keine "falsche Tatsache".

nordseekrabbe hat geschrieben:Sonst würde das ja jeder machen.

Jeder würde eine Schwangerschaft anstreben, um dann einen neuen Job zu suchen, den man aber nicht antreten will?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde die Situation auch mehr als fies. Ich würde der Dame raten reinen Tisch zu machen, weil so etwas hinterhältiges macht man einfach nicht. Und ja der Arbeitgeber kann der Dame ohne das Einverständnis von ihrer Seite den Vertrag aufkündigen. Was ich dem Arbeitgeber auch wärmstens empfehlen würde. Wer auf so einer Basis mit dem Wissen in der Hinterhand agiert, ist keine gute Arbeitskraft.

Benutzeravatar

» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich nehme an, dass dieser Fall konstruiert ist. Denn eine so moralisch verwerfliche Mitarbeiterin wird es doch wohl nicht geben, oder doch? Wenn ja, dann verstehe ich es durchaus, wenn lieber ein Mann eingestellt wird statt einer Frau. Für mich ist ein solcher Arbeitsvertrag ein Betrug am neuen Arbeitgeber, auch wenn es rechtlich anders aussieht. Wenn Arbeitnehmer sich so unfair verhalten, wen wundert dann noch die unfaire Art mancher Arbeitgeber?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^