Krankenakteneinsichten durch Mitarbeiter nicht möglich

vom 15.06.2014, 21:53 Uhr

Herr X. macht eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in einer großen Klinik. Mittlerweile ist Herr X. volljährig und seine Vorgesetzten sind eigentlich mit ihm zufrieden. Auch im Berufsschulunterricht ist Herr X. generell sehr aufmerksam und bringt gute Leistungen.

Eines Tages empfindet einer der Lehrerinnen Herrn X. für ein wenig auffällig und spricht ihn an, ob denn alles in Ordnung sei. Wirklich beruhigen kann Herr X. die fürsorgliche Lehrerin nicht. Diese wendet sich an die Klassenlehrerin und an andere Lehrer. Man spricht noch mal mit Herrn X. und vermittelt ihm dann umgehend ein Gespräch beim Betriebsarzt.

Den Besuch beim Betriebsarzt nimmt Herr X. wahr. Im Großen und Ganzen kommen ihm viele Fragen, die der Betriebsarzt stellt, ein wenig eigenartig vor. Aber er versucht alles nach bestem Wissen zu beantworten. Eine Diagnose bekommt Herr X. allerdings nicht.

Nach ein paar Wochen würde Herr X. gerne wissen, was man über ihn schriftlich festgehalten hat. Deshalb bittet er um Einsicht in seine Krankenakte und wendet sich dazu an den Betriebsarzt. Der Betriebsarzt verweigert ihm die Akteneinsicht. Herr X. argumentiert, er darf Einblick in seine Krankenakte bekommen. Der Betriebsarzt meint, er hat sich bei der Ärztekammer kundig gemacht und er müsse keine Akteneinsicht erlauben.

Herr X. macht sich nun natürlich Gedanken, warum man ihm die Akteneinsicht verweigert. Deshalb versucht er noch mal Akteneinsicht zu bekommen. Der Betriebsarzt meint nun zu Herrn X., er sei ja kein Patient gewesen, sondern er sei ja Mitarbeiter und einem Mitarbeiter braucht er keine Akteneinsicht zu ermöglichen.

Wie kann Herr X. nun Akteneinsicht erlangen? Immerhin wurde er ja durch Lehrer zu dem Betriebsarzt geschickt und wurde auch als Patient behandelt. Hat Herr X. wirklich keine Möglichkeit, in diese Akte zu sehen, weil er als Mitarbeiter dort war?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, Herr X hat auf jeden Fall das Recht Akteneinsicht zu erlangen.

Wie hier schon richtig formuliert wurde, war er zu dem Zeitpunkt des Besuches beim Betriebsarzt, ein Patient. Selbst wenn er dies nicht gewesen wäre, steht ihm Akteneinsicht zu. Schließlich geht es um ihn und seinen Gesundheitszustand. Es ist sein gutes Recht Einsicht zu erhalten. Zur Not muss es mit Hilfe eines Anwaltes geschehen.

Mich würde es sehr misstrauisch und skeptisch machen, wenn man mir diese Einsicht absolut verwehren würde. Was steht denn da geheimes drin, was ich über mich nicht lesen soll? Und warum wurde angeblich extra mit der Ärztekammer Rücksprache gehalten?

Ich würde auch bei der Ärztekammer anrufen, ihnen meinen Fall schildern und nachfragen, ob das sein kann. Schließlich könnte dies auch nur ein Vorwand gewesen sein um Herrn X ruhig zu stellen. Es ist auf jeden Fall bedenklich.

» scorpion24 » Beiträge: 207 » Talkpoints: 4,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich würde mich wohl auch nicht mit dieser Antwort zufrieden geben. Wenn es etwas so geheimes über mich geben sollte, würde ich als betroffenen das gerne auch wissen. Es sollte wirklich mal die Ärztekammer um Hilfe gebeten werden, eventuell können die sich schon einschalten. Und wenn es etwas so dramatisches ist, das der Arzt Rücksprache halten musste sollte die Ärztekammer schon darüber Bescheid wissen und Auskunft geben können.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es gibt das sogenannte "Eigenauskunft" bzw. das Recht auf Selbstauskunft, unabhängig davon, was der Arzt hier sagt. Dazu muss der Arzt nur auf das Bundesdatenschutzgesetz verwiesen werden - und hier auf Paragraph 19 und 34. Daher darf er natürlich sehen, was für Daten über ihn gespeichert werden und für Dritte zugänglich sind! Daher würde ich hier mit Nachdruck auf die Einsicht bestehen. Wird diese wirklich verweigert, sollte er sich an den Datenschutzbeauftragten der Klinik wenden - eine solche Stelle gibt es mit Sicherheit! Und wenn das nicht hilft, dann an den Datenschutzbeauftragten des Landes (wobei man hoffentlich nicht so weit gehen muss).

Für Hessen wäre dies z.B. der Herr Prof. Michael Ronellenfitsch (in Nordhrhein-Westfalen wäre das Ulrich Lepper - jedes Bundesland hat eben eine entsprechende Landesstelle). Dem sollte dann kurz (der Hintergrund interessiert nicht!) schildern, dass hier ein Arzt Untersuchungen angestellt hat aber einem die Ergebnisse vorenthält. Gerne in Kopie an den Datenschutzbeauftragten der Klinik und in Kopie an den Arzt und die Ärztekammer. Je breiter gestreut, desto schneller kann eine Reaktion erwartet werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Es gibt das sogenannte "Eigenauskunft" bzw. das Recht auf Selbstauskunft, unabhängig davon, was der Arzt hier sagt.

Alles schön und gut, aber nahezu jedes Bundesland hat weitere Gesetzte, die das Recht auf Selbstauskunft einschränken vorallem bei medizinischen Belangen. Der Arzt darf sehr wohl die Herausgabe und Einsicht der Akten ablehnen, muss diese aber im Einzelfall und konkret begründen können. Steht zum Beispiel der Therapieerfolg gerade bei psychiatrischen Patienten in Frage kann dies zu einer begründeten und legalen Verweigerung der Auskunft führen.

Nichts desto trotz kann man versuchen den Weg über den Datenschutzbeauftragten oder auch juristische Wege gehen. Das muss aber nicht von Erfolg gekrönt sein. Zumindest sollte es eine Reaktion auslösen, die erklärt, warum Daten zurückgehalten werden.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Steht zum Beispiel der Therapieerfolg gerade bei psychiatrischen Patienten in Frage kann dies zu einer begründeten und legalen Verweigerung der Auskunft führen.

Hier aber ist wohl zu Recht anzuzweifeln, dass der Arzt eine Therapie begonnen hat oder einen entsprechenden Kollegen darauf angesetzt hat. Jedenfalls lässt in der Fragestellung nichts darauf schließen, dass der Akt der Untersuchung nicht abgeschlossen ist. Und hier darf der Kunde schon erwarten, Einsicht zu bekommen. Zumal ja u.U. sogar der Arbeitgeber um Einsicht anfragt, was bzgl. der beruflichen Zukunft negative Auswirkungen haben kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:
Klehmchen hat geschrieben:Steht zum Beispiel der Therapieerfolg gerade bei psychiatrischen Patienten in Frage kann dies zu einer begründeten und legalen Verweigerung der Auskunft führen.

Hier aber ist wohl zu Recht anzuzweifeln, dass der Arzt eine Therapie begonnen hat oder einen entsprechenden Kollegen darauf angesetzt hat. Jedenfalls lässt in der Fragestellung nichts darauf schließen, dass der Akt der Untersuchung nicht abgeschlossen ist. Und hier darf der Kunde schon erwarten, Einsicht zu bekommen. Zumal ja u.U. sogar der Arbeitgeber um Einsicht anfragt, was bzgl. der beruflichen Zukunft negative Auswirkungen haben kann.

Was aber wieder ein ganz anderes Thema ist. Der Arbeitgeber darf nie Akteneinsicht bekommen, ganz egal worum es geht auch nicht beim Betriebsarzt. Alles was der Arbeitgeber erfragen darf ist ob eine Arbeitsfähigkeit besteht oder ob es bestimmte Voraussetzungen gibt, die er erfüllen muss, damit sein Arbeitnehmer arbeiten kann.

Ob hier im konkreten Einzelfall ein gewichtiger Grund vorliegt die Akteneinsicht zu verweigern kann ich nicht beurteilen. Aber darum ging es bei der Anmerkung ja auch gar nicht, sondern um die Richtigstellung der pauschalen Aussagen, der Arzt hätte nichts zu sagen, wenn es um Akteneinsicht geht. Um auch nur erahnen zu können warum es überhaupt zur Untersuchung beim Betriebsarzt kam und warum jetzt keine Akteneinsicht gewährt werden soll, müsste man viel mehr wissen.

Es erscheint mir nur etwas komisch, dass ein scheinbar auch psychisch völlig gesunder junger Erwachsener zu einer psychologischen Untersuchung beim Betriebsarzt geschickt wird und dann, wenn doch alles in Ordnung sein soll, keine Akteneinsicht bekommt und ihm nie gesagt worden sein soll, warum er da überhaupt hin soll.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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