Sollte man Sexualstraftäter gesondert wohnen lassen?
Ich habe gerade einen kurzen Beitrag über Sexualstraftäter in Amerika gesehen. Nun wurden da auch Stimmen laut, dass diese Täter gesondert wohnen müssten, weit weg von Menschen, die Opfer werden könnten. Ich kann den Gedanken schon nachvollziehen, aber es sind ja dennoch Menschen und vielleicht ist ein bestimmter Prozentsatz auch so weit therapierter, dass da nie wieder etwas passieren wird. Ich denke also nicht, dass es so etwas geben sollte, aber es sollte vielleicht die Möglichkeit geben, dass solche Menschen dann nicht in die Nähe von Spielplätzen ziehen, wenn sie übergriffig auf Kinder wurden. Was denkt ihr darüber?
Die Definition von "Sexualstraftäter" ist in den USA teilweise recht bizarr. Es gibt nämlich eine ganze Reihe Fälle, in denen männliche Jugendliche oder junge Männer einvernehmlichen Sex mit einer Jugendlichen hatten und von Eltern angezeigt worden sind, weil sie einfach etwas gegen diese Beziehung hatten. Wenn so jemand dann verurteilt wird, weil er zum Beispiel 18 Jahre alt war und das Mädel erst 17 und somit noch minderjährig, gilt er als "Sexualstraftäter", obwohl er wahrscheinlich nie im Leben auf die Idee kommen würde eine Frau zu vergewaltigen.
In Einzelfällen macht es wahrscheinlich schon Sinn den Tätern gewisse Wohnorte vorzuschreiben. Wenn sich jemand in der Vergangenheit seine Opfer auf Spielplätzen gesucht hat ist eine Wohnung mit Spielplatz um die Ecke natürlich keine gute Idee. Aber was machst du zum Beispiel mit Männern, die sich ihre Opfer in Clubs suchen? Die werden sicher nicht in die Dorfdisco gehen, wo sie jeder kennt, und dort eine Frau unter Drogen setzen und abschleppen, sondern eine weitere Anfahrt in Kauf nehmen um anonym zu bleiben.
Das ist so eine Sache und wie ich meine nicht durchführbar. Ein Sexualtäter in einer Großstadt, wie sollte der vielleicht gesondert wohnen? Sollte man da einige Kilometer entfernt ein extra Haus bauen, wo alle Straftäter sich eine Wohnung mieten könnten? Oder sollte man für den einzelnen Straftäter eine Hütte mitten im Wald bauen? Es gibt Fahrräder, Busse, Straßenbahnen und mehr, mit denen dieser Mensch schnell überall hinfahren kann, wenn ihn danach gelüstet. Das ist keine Sicherheit für andere Menschen, solange er sich frei bewegen kann. Selbst auf dem Lande in einem kleinen Dorf, wohin dann mit einem Sexualstraftäter? Würde er fernab des Dorfes einsam wohnen, könnte er sich ebenfalls von dort entfernen und seinen Gelüsten nachgehen, falls eine Therapie nicht angeschlagen hat.
Wenn ein Straftäter nicht ganz wegzieht in einen anderen Ort fände ich es besser, er würde nicht in Schul- Kindergarten- oder Spielplatznähe wohnen, weil er da vielleicht mehr als gut für ihn wäre, an seine Straftat erinnert würde. Das kann natürlich überall passieren. Keiner möchte einen solchen Menschen gerne neben sich im Nachbarhaus wohnen haben. Aber je mehr man diese Menschen meidet, je größer wird ihr Hass werden. Ich glaube nicht, dass das gut ist.
Ehemalige Sträflinge noch nach dem Absitzen der Strafe von der restlichen Gesellschaft auszuschließen, ist absolut kontraproduktiv. Wenn sie sich benachteiligt fühlen, werden sie unglücklich. Und was macht ein unglücklicher Mensch? Er sucht sich etwas, das ihn glücklich macht und wenn er sich der Gesellschaft nicht verpflichtet fühlt, weil sie ihn ausgrenzt, hält ihn gar nichts mehr davon ab.
Ich denke, es ist viel sinnvoller, die Strafe mit dem Ende der Haft als beendet anzusehen und ihm eine neue Chance zu geben. So wird er wieder in die Gesellschaft integriert. Um die Gefahr weiter zu verringern, wäre eine psychologische Betreuung viel sinnvoller. Jemand, der die Entwicklung der Person beobachtet.
Der Psychologe wird dann sicherlich auch über die Wohnsituation reden wollen und wenn er bemerkt, dass die Person nicht klarkommt mit der wohnlichen Nähe zu einem Kindergarten oder ähnlichem, kann man dazu raten, eine neue Wohnung zu suchen. Wenn die Person eine reele Chance auf Resozialisierung sieht, will sie es doch auch selber.
Ich war sehr geschockt, wo ich diesen Bericht heute im Fernsehen gesehen habe. Da kann man mal sehen, dass Amerika anders tickt als Deutschland. Es ist nicht schön, was diese Menschen mit ihren Opfern gemacht haben, aber es sind auch nur Menschen. Ich wäre lieber dafür, dass Mörder ein eigenes Dorf hätten, wo sie mit ihren Artgenossen wohnen. Aber bitte nicht verurteilte Sexualstraftäter. Und dass es auch noch auf dem Führerschein stehen soll, finde ich nicht gut. Das finde ich sehr schlimm und nicht fair.
Ich finde so ein vorgehen irgendwie absurd. Wozu erhält der Täter denn eine Strafe mit Befristung auf x Jahre, wenn er nach Absitzen dieser vorher festgelegten Strafe, doch kein freier Mensch ist? Das ist doch eigentlich der Sinn des Festlegens des Bestrafungszeitraumes. Wenn man der Meinung ist man kann jemanden nach 5 Jahren nicht wieder uneingeschränkt auf die Menschheit loslassen, dann kann ich ihn eben nicht nur für 5 Jahre bestrafen, dann muss die Strafe eben höher ausfallen.
Also wenn man jemandem wieder nach Absitzen der Strafe aus dem Gefängnis entlässt, dann sollte man ihn auch die gleichen Rechte geben wie allen anderen auch. Sicher kann man Straftäter bei anstehender Entlassung beraten und Hinweise oder Ratschläge geben, was für das zukünftige Leben vielleicht einfacher oder besser wäre, aber wenn er eben was anderes vorhat, dann ist das so.
Natürlich sollten sie nicht in die Nähe von Kindern ziehen, doch wer kann das genau kontrollieren? Man weiß schließlich recht selten über gewisse vorherige Lebensereignisse seines Nachbarn bescheid und ob jeder " ehemalige" Straftäter so vernünftig ist, solche Orte und Wohngegenden zu vermeiden, wage ich zu bezweifeln.
An sich finde ich die Idee, dass diese Leute eine gesonderte Wohngegend bekommen, gar nicht schlecht. Doch umsetzbar ist es sicher schwierig. Zum einen kann man niemanden dazu zwingen, in diese, oder jene Gegend ziehen zu müssen. Schließlich hat er seine Strafe abgesessen. Natürlich könnte man es zur Strafe hinzuziehen, dass nach Beendigung der Haft in so ein Wohnviertel gezogen werden muss. Aber inwiefern schützt das generell vor Übergriffen? Klar diese Täter wohnen woanders, somit sinkt vielleicht der Prozentsatz der Straftaten, aber sie haben doch trotzdem die Möglichkeit in einer anderen Gegend eine Straftat zu begehen, denn sie können nicht eingesperrt und überwacht werden in dieser Gegend, soweit ich mir das denken kann.
Zudem soll mit der abgesessen Strafe die Tat quasi gebüßt sein, somit muss sich der Täter nirgendwo in dem Sinne zu erkennen geben, oder liege ich da falsch? Außerdem geht es immer um Resozialisierung. Wie soll diese denn gewährleistet werden, wenn der ehemalige Täter sofort, mit dieser Wohngegend, an den Pranger gestellt wird.
Auch müssten sie diese Menschen, meines Erachtens nach, dann selbst unsicher fühlen, da es genügend Menschen gibt, vielleicht sogar die Familien der Opfer, die sich auf eigene Faust rächen wollen, für die begangene Tat. Somit würden die Täter eventuell zu Opfern werden und das kann es nicht sein.
Solche Vorschläge können auch in den USA nur aus einer Ecke kommen, in der man das Strafrecht mit dem gleich setzt, was man im Mittelalter unter Strafe verstanden hat und dies eben nur als "zivilisierte Form der Rache" sieht. Und genau das soll das Strafrecht nicht sein! Daher verstehe ich nie, was die Vorstellung soll, einen verurteilten Täter nach dem Verbüßen der Strafe weiter bestrafen zu wollen.
Mal ganz davon abgesehen, dass der vorgeschlagene Weg schon deshalb nicht möglich ist, weil hier eine sehr enge Vorstellung des potentiellen Opferkreises unterstellt werden kann. Wer bitte kann den "Opfer von Sexualstraftätern" werden? Holger Apfel wird nachgesagt, junge und wehrfähige Männer angegriffen zu haben. Sollte man solche Straftäter jetzt da wohnen lassen, wo keine wehrfähigen Männer sind?
Auch die landläufige Vorstellung, dass jemand der sich an Kindern vergreift automatisch gefährlich für Kinder ist, greift nicht. Was, wenn der Täter im familiären Umfeld seine Tat begangen hat? Welchen Mehrwert hätte es dann, ihn nicht neben einem Spielplatz wohnen zu lassen?
Wer seine Strafe verbüßt hat, der soll auch das Recht auf Reintegration erhalten. Dass das nicht vorbehaltlos gehen kann, mag sein. Aber Auflagen können als Teil der Strafe versehen werden. Nur ist ein Generalverdacht unangebracht und insofern gefährlich, als das es im Falle eines Falles die Sicht versperrt. Wenn in der Umgebung eines solchen freigelassenen Straftäters wieder was passiert und man bloß den ehemaligen Täter verdächtigt, entkommt u.U. ein anderer Täter.
Das Wort gesondert ist hier einfach etwas falsch finde ich, denn ein kontrolliertes Wohnen wäre doch besser für alle Personen. Man muss über die aktuellen Aktivitäten der betreffenden Täter schon einige Dinge wirklich wissen. Eine gesonderte Unterbringung gibt doch nur wieder einen gewissen Anlass von diversen Spekulationen und genau der Fakt bringt im Endeffekt nichts. Mehr nützliche und fachliche Kontrolle der Täter macht hier nur wirklich Sinn und kann einen Schutz bieten.
Ich bin ganz klar dafür dass sich gerade einer, der sich bereits an Kinder vergriffen hat, von Kindern fern halten sollte und das betrifft meiner Meinung nach auch den Wohnort. Bei uns war einmal ein Fall, wo ein Mann schon einmal angeklagt und schuldig gesprochen wurde, seine eigenen Stiefkinder missbraucht zu haben. Als ich in dieser Wohngegend wohnte, hatte er sich erneut an einem geistig behinderten Mädchen vergriffen. Weil das Mädchen nicht zurechnungsfähig war, kippte sie bei der Verhandlung und kam frei.
Nun wohnt dieser grausame Mensch in der nächsten Siedlung, in der es ganz viele Kinder gibt. Ich kann so etwas einfach nicht verstehen. Deshalb bin ich auch dafür, dass Sexualstraftäter gesondert wohnen. Eigentlich bin ich der Meinung, dass so etwas nicht therapierbar ist und dass denen ganz etwas anderes gehört, aber das gehört jetzt nicht hierher.
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