Wissentlich Geld aus Drogengeschäften angenommen
Also angenommen Herr A. hat durch Drogengeschäfte nicht wenig Geld erwirtschaftet und davon seiner Freundin Frau B. u.a. einen Kredit ausgelöst. Nehmen wir an Frau B. wusste aus welchen Geschäften das Geld stammt und hat es trotzdem angenommen. Was wären die Konsequenzen für Frau B.? Könnte sie straffrei davon kommen, wenn es 2-2,5 Jahre her ist?
Ich befürchte fast nein, da die Dame wusste woher das Geld stammt. Es wäre natürlich gut zu wissen um was für eine Art Drogengeschäft es sich handelt, denn auch dabei wird verschieden geurteilt. Bei leichten Delikten das wäre zum Beispiel Marihuana fällt die Strafe geringer aus, als bei „harten“ Drogen wie Heroin und des gleichen. Es wäre auch von Vorteil wenn das ausmaß der Drogengeschäfte bekannt ist, hat der Mann im großen Stil gedealt ist die Dame noch meines Wissens nach zehn Jahre lang belangbar.
Meiner Meinung nach hilft es nur wenn die Dame sich in akuter Gefahr befindet, einen Anwalt zu befragen. Eventuell kommt sie Strafffrei davon, wenn sie den Herrn anzeigt.
Anwaltlichen Rat kann man hier sowieso nicht erwarten. Wenn man persönlich in einer Situation steckt, dass man juristisch in Schwierigkeiten steckt, dann sollte man Fachleute zu Rate ziehen. Auch als Mensch mit wenigen finanziellen Mitteln kann man sich anwaltlich beraten lassen. Entweder bei einem Anwalt mit einem Beratungsschein oder direkt bei manchen Gerichten.
Der entsprechende Fachmensch kann einem auch einen guten Rat geben, wie man sich jetzt optimal verhält, um den bereits entstandenen Schaden zu begrenzen. Ein Anwalt weiß auch, wann so etwas verjährt. Außerdem spielt es auch eine Rolle wie alt Frau A zum Zeitpunkt war und wie sehr man erwarten konnte, dass sie die Folgen ihrer Handlung absehen kann. Oder ist sie vielleicht unter Druck gesetzt worden? Das alles kann man so einfach nicht wissen und das sollte alles in eine individuelle Beratung mit einfließen.
Na Moment mal, sie hat ja nicht selber gedealt, sondern hat nur Geld, was jemand durch Dealen erwirtschaftet hat, angenommen. Ich frage mich, ob das überhaupt strafbar ist. Wenn sie denjenigen nicht zum Dealen aufgefordert hat und daher keine Anstiftung vorliegt, wüsste ich jetzt erstmal gar nicht, ob das überhaupt verboten ist.
Für mich klingt das ganz eindeutig nach Geldwäsche und so etwas ist schon strafbar. Immerhin erwirbt ein Kreditnehmer in der Regel etwas materielles dafür. Gut, es gibt auch Schulden die man beim Finanzamt oder als Selbstständiger beispielsweise bei der Krankenkasse hat. Aber so etwas wird doch eher selten sein.
Eine andere Frage ist natürlich ob so etwas nachweisbar ist. Quittungen oder eine Buchführung im klassischen Sinne wird es wohl nicht geben und wenn alle Beteiligten den Mund halten dann werden die ermittelnden Behörden es sicherlich sehr schwer haben da einen Zusammenhang herzustellen.
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