Vater will Frühchen nach Trennung behalten

vom 12.06.2014, 01:13 Uhr

Nach jahrelangem Kinderwunsch haben Frau K. und Herr Z. endlich einen positiven Schwangerschaftstest in den Fingern gehalten. Die Partnerschaft lief zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr wirklich gut, aber beide Partner hofften, dass das gemeinsame Kind die Beziehung wieder festigen würde, denn schließlich hatte man ja Jahre darauf hin gearbeitet, endlich Eltern zu werden.

Die Schwangerschaft verlief generell schwierig. Herr Z. versuchte seiner schwangeren Partnerin aber jeden Wunsch von den Augen abzulesen und erdrückte die werdende Mutter damit bald. Sie hätte sich gerne mehr Freiraum gewünscht. Nach dem klar war, dass Herr Z. und Frau K. männlichen Nachwuchs erwarten, wurde Herr Z. regelrecht euphorisch, da es ja nun endlich einen Stammhalter gibt.

Der Sohnemann kam dann leider als Frühchen zur Welt und verbrachte seine ersten Lebenswochen im Krankenhaus. Frau K. musste schon Wochen vor der Geburt stationär behandelt werden, aber die Geburt ließ sich nicht mehr aufhalten. Die schwierige Situation hat Frau K. von ihrem Partner entfernt und nicht, wie erwünscht, zusammen geschweißt. Schon vor der Geburt war ihr klar, dass sie sich von dem Vater ihres Kindes trennen möchte.

Die ersten Wochen nach der Geburt des Sohnes waren nicht einfach und es kehrte zwischen der Vollzeittätigkeit des frisch gebackenen Vaters und der Besuche im Krankenhaus auch keine wirklich Normalität mehr ein. Die Beziehung zwischen den beiden Elternteilen ist auch eher gespannt. Allerdings ist Herr Z. stolz auf seinen Stammhalter und sagt immer wieder, den gibt er nicht mehr her.

Seit einer Woche ist der Säugling nun endlich in der gemeinsamen Wohnung von Frau K. und Herr Z. Frau K. weiß allerdings mit Sicherheit, dass sie sich vom Vater des Kindes trennen möchte. Sie hat auch schon versucht das anzusprechen. Der Vater sagt dazu nur, sein Sohn bleibt bei ihm. Wie er das neben seinem Vollzeitjob, für den er oft 60 Stunden und mehr in der Woche unterwegs ist, mache will, dazu gibt er keine Auskunft. Er spekuliert wohl darauf, dass sich seine Mutter, die körperlich nicht mehr fit ist, um den Stammhalter kümmern wird.

Frau K. macht sich nun große Sorgen, wie sie das mit der Trennung machen soll. Herr Z. hat mehrfach verkündet, es sei ihm egal, wie irgendwelche Gerichte oder das Jugendamt oder sonst wer entscheidet, dass sei sein Sohn und sein Stammhalter und der gehöre nun mal zum Vater. Bisher hat er seinen Sohnemann aber noch nicht mal gewickelt.

Hat der Vater, in dem Fall Herr Z., eine Chance das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Immerhin ist der Sohn ein Frühchen und bedarf besonderer Pflege, die er mit einem Vollzeitjob, den er auf keinen Fall aufgeben wird, nicht leisten kann.Gelten für Frühchen eventuell andere gesetzliche Regelungen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Er hat keine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, die Mutter übrigens auch nicht. Dazu müsste sich einer der beiden schon etwas Schwerwiegendes zu Schulde kommen lassen. Die Mutter wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, weil der Vater sich ja offensichtlich nicht um das Kind kümmern kann. Wenn die beiden sich nicht einigen, fällt das Gericht die Entscheidung und die wird auf das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter hinauslaufen, weil immer nur im Interesse des Kindes entschieden wird und das ist in dem Fall ja offensichtlich. Die Empfindlichkeiten der Eltern spielen keine Rolle.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich gehe mal davon aus, dass die Vaterschaft schon anerkannt ist und somit auch der Vater das Sorgerecht zusammen mit der Mutter hat. Wenn dem so ist, dann hat Frau K. schon mal das Problem, dass sie zwar ausziehen kann, aber sie benötigt die Zustimmung des Vaters, damit sie den Sohn mitnehmen kann. Also muss sie schon vor dem Auszug mit juristischer Hilfe durchsetzen, damit sie ihr Kind überhaupt in die neue Wohnung mitnehmen darf.

Das dürfte aber nicht das Problem sein. Da sollte sich Frau K. auch recht schnell mit dem Jugendamt beraten, da es dort auch eine Familiengerichtshilfe gibt. Aber dass Herr Z. das Kind bei sich behalten kann, ist recht unwahrscheinlich. Da sollte sich Frau K. nicht beeindrucken lassen und ihre Pläne vorantreiben. Allerdings ist es für die Gerichte in der Entscheidung nicht relevant, ob der Vater dem Kind bis dahin die Windeln gewechselt hat oder nicht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



In so einem Fall würde ich mich vom Jugendamt, aber auch vom Anwalt beraten lassen. Sicherlich muss man einiges dafür getan haben um alleiniges Sorgerecht zu bekommen, beziehungsweise der Partner muss einiges angestellt haben. So leicht wird das also nicht, dennoch sollte es Möglichkeiten geben um den Aufenthalt bei der Mutter durchzusetzen. Deswegen macht ein Anwalt für Familienrecht Sinn.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



"Stammhalter"? In welchen Zeiten lebt der gute Mann denn? Welchem Stamm gehört er denn an, der da gehalten werden muss? Und warum setzt die Frau mit einem Mann ein Kind in die Welt, von dem sie sich dann direkt trennen will, wenn die Beziehung Dank dieses Kindes nun etwas kompliziert wird? Über so etwas denkt man doch eigentlich vorher nach.

Und was nun die Sorgerechtsfrage betrifft, in Deutschland scheint ein geteiltes Sorgerecht inzwischen üblich zu sein, warum sollte es da für ein "Frühchen" irgendwelche Sonderregelungen geben? Es ist in der Regel wohl im Sinne des Kindes, wenn es zu beiden Elternteilen Kontakt halten kann. Mit Aussagen nach dem Motto "ist mir egal, was die Gerichte entscheiden" bringt sich der Vater aber sicher nicht in eine gute Position für eine einvernehmliche Einigung.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Fakt ist: Das Gericht wird so entscheiden, wie es das beste für das Kind ist. Das bedeutet, dass dann meist ein Psychologe ein Gutachten erstellen wird, wenn sich die Eltern nicht einig sind. Dieser ermittelt dann, wo der kleine Junge am besten aufgehoben ist.

Möglicherweise fällt die Entscheidung auch so aus, dass das Kind bei einer Pflegefamilie landet, bis die Eltern wieder kooperativ sind. Sicher ist das nie. Und alleiniges Sorgerecht ist heute tatsächlich nicht mehr der Standardfall. Wie das allerdings bei einem Säugling gehandhabt wird, das steht in den Sternen, denn es hat noch keine offensichtliche Bindung zu einem der Elternteile aufgebaut. Es kann also durchaus sein, dass einer der Elternteile die meiste Zeit mit dem Kind zugesprochen bekommt und der andere sich mit wenigen Umgangstagen begnügen muss. Aber das hat nichts mit dem Geschlecht der Eltern zu tun. Die Zeiten sind vorbei.

Auch der Vater kann das erste Jahr in Elternzeit gehen. Bei einem Frühchen wäre es sogar möglich diese Zeit zu verlängern, wenn ich mir nicht sicher bin. Wenn das Kind zum Vater käme, wäre die Mutter verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. So einfach ist das. Und wenn der Vater in der Elternzeit ist, kann er sich auch vollumfassend um das Kind kümmern.

Was ich in dem Fall eher sehe: Die beiden sind vermutlich ein Fall für eine Familientherapie. Die Problemschwangerschaft und sämtliche Emotionale Belastungen hat mindestens einer der Partner nicht richtig verkraftet. Vielleicht könnte man, so beide dazu bereit sind, die Partnerschaft noch mit professioneller Hilfe retten. Egal ob Frühchen oder nicht: Trenunngskinder haben jahrelang mit besonderen Belastungen zu kämpfen, so dass man es zumindest dem Kind zu liebe einmal versuchen sollte, ob man die Beziehung nicht doch retten kann. Denn, dass ein Partner übertrieben fürsorglich ist, ist nicht unbedingt ein zwingender Trennungsgrund. Da kann man mit einem guten Gespräch und guten Kompromissen sicher noch einiges gerade rücken.

Sicher bringt so eine Familientherapie nicht immer Erfolg, aber man kann zumindest dem Kind später gegenüber erklären, dass man es ernsthaft versucht hat, die Beziehung zu retten. Ich würde da einfach mal mit dem Jugendamt darüber sprechen. Die würden eventuell sogar so eine Therapie fördern.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Über die Beweggründe für eine Trennung kann man hier nur spekulieren, allerdings ist der Irrglaube, ein Kind könnte eine angeknackste Beziehung retten, scheinbar noch immer recht verbreitet. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Mutter es sich mit der Entscheidung, den Kindsvater zu verlassen, nicht einfach gemacht hat und ein gewisser Leidensdruck wird sicherlich vorhanden sein. Nur sie kann entscheiden, ob da durch Therapie noch was zu retten ist.

Allerdings finde ich die Aussagen des Vaters hinsichtlich Stammhalter und dass er, koste es, was es wolle, das Kind behalten wird, wenn die Mutter geht etwas befremdlich. Hier wäre wohl ein salomonisches Urteil fällig um herauszufinden, wo das Kind besser aufgehoben ist, weil man von der Mutter und ihrer Einstellung nicht viel erfährt.

Normalerweise entscheiden die Gerichte im Sinne des Kindes. Die jeweiligen Lebensumstände der um das Sorgerecht konkurrierenden Elternteile spielen dabei eine nicht unerhebliche Rolle, von daher ist es eher unwahrscheinlich, dass der Kleine dem Vater "zugesprochen" wird, der 60 Stunden in der Woche arbeitet. Die Betreuung während seiner Abwesenheit durch die nicht mehr ganz rüstige Großmutter steht logischerweise in keinem Verhältnis zu der Fürsorge, die das Kind von seiner Mutter erfahren wird, Elternzeit bzw eingeschränkte Berufstätigkeit danach vorausgesetzt.

Es ist auch heute noch meist so, dass die Kinder bei der Mutter bleiben und der Vater ein Umgangs- bzw. Besuchsrecht erhält, was in der Regel auf ein gemeinsames Wochenende alle vierzehn Tage hinausläuft zuzüglich der Anteile an diversen Ferien, die das Kind im Schulalter haben wird.
Ich glaube nicht so recht daran, dass der Vater mit seinem 60 Stunden Job in Elternzeit gehen könnte oder würde. Und selbst wenn er es tatsächlich täte, was wäre nach der Elternzeit? Ich schätze, auch das wird bei der Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes berücksichtigt werden müssen.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Erstens einmal finde ich es irrsinnig, wenn manche Paare immer noch davon überzeugt sind, ein Kind könnte die Beziehung retten, die bereits aus dem Ufer gelaufen ist. So etwas ist totaler Schwachsinn. Ihr hättet eigentlich damals schon an das zukünftige Kind denken müssen und wissen müssen, dass die Beziehung auch trotz dem Kind auseinander geht. Das finde ich schon einmal total verantwortungslos. Aber nun ist alles schon geschehen und man kann es nicht mehr rückgängig machen.

Ich denke nicht, dass es eine Sonderbestimmung für Frühchen gibt und somit ist das Sorgerecht auf beiden Seiten. Man kann aber durchaus fixe Zeiten für das Sorgerecht ausmachen und die auch gerichtlich festhalten. Auch eventuelle Alimente oder Unterhaltszahlungen können gerichtlich fixiert und geregelt werden. Aber das alleinige Sorgerecht zu bekommen, gestaltet sich schwierig. Dann müsstest du nachweisen, dass das Kindeswohl beim Kindsvater gefährdet ist. Informiere dich dazu am besten einmal bei der örtlichen Jugendwohlfahrt. Da wird dir geholfen.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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