Regelungen zur Bezahlung von Probearbeitstagen

vom 11.06.2014, 21:51 Uhr

Person A war ein paar Monate arbeitslos und hat nun die Möglichkeit eine Woche Probearbeiten in einem Betrieb als Betriebsschlosser. A hat heute Abend erst darüber Bescheid bekommen und er soll am Freitag vorbei kommen in den Betrieb, damit alles Nötige besprochen wird. Da wird beispielsweise seine Arbeitszeit besprochen, welche Arbeitskleidung getragen wird usw.

Nun wird A das dann auch am Montag bei der Arbeitsagentur melden. Denn die Woche arbeitet er ja und ist nicht verfügbar. Außerdem ist er ja in der Woche nicht arbeitslos oder sehe ich das falsch? Gibt es eine Regelung zur Bezahlung dieser Probearbeitstage? Muss der Betrieb die Woche bezahlen? Soweit A weiß und soweit die Sachbearbeiterin ihm das gesagt hat, zieht die Agentur für Arbeit alle Stunden in der Bezahlung ab, die er arbeitet. Wie ist das geregelt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das einem von der Agentur für Arbeit Geld für Probearbeitstage abgezogen wird ist mir total neu. Da würde ich der Sachbearbeiterin nochmal auf den Zahn fühlen, denn das geht so nicht. Wenn du für das Probearbeiten von der Firma bezahlt wirst, wäre es natürlich verständlich, wenn dir dieses Geld dann abgezogen wird, ansonsten nicht.

Schließlich sollst du, durch das Probearbeiten die Möglichkeit haben, wieder in das Arbeitsleben einzusteigen und würde die Arge generell jedem das Geld streichen, für die Tage der Probearbeit, obwohl man von der Firma auch nicht bezahlt wird, wer würde dann noch darum bemüht sein dies zu tun, wenn er, in dem Sinne, dafür bestraft wird arbeiten gegangen zu sein und sich zu bemühen.

Wenn die Sachbearbeiterin nicht mit sich reden lässt, einfach den Teamleiter von ihr verlangen. Schließlich werden die Fahrtkosten zur Probearbeit auch übernommen, wieso sollte dir dann dein Satz gestrichen bzw. verringert werden. Das Geld steht dir zu und steht dafür, dir dein Leben in dem Sinne zu gewährleisten, dass du quasi überleben kannst.

» scorpion24 » Beiträge: 207 » Talkpoints: 4,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kenne Probearbeiten nur unbezahlt, somit dürfte die Agentur für Arbeit auch kein Geld abziehen. Auch wenn die Person für diese Woche nicht verfügbar ist, ändert das an nichts. Man muss nur Bescheid geben, dass man nicht zur Verfügung steht. Dies sollte eigentlich auch im Interesse der Agentur für Arbeit sein, denn sie wollen ihn oder sie ja vermitteln und auf den Arbeitsmarkt geben, sodass ein Probearbeiten eigentlich immer als positiv angesehen wird. Bisher habe ich auch immer umsonst arbeiten müssen, es gibt nur selten Firmen, die dafür Geld bezahlen. Wenn er Geld bekommt, muss er dieses angeben, und es kann verrechnet werden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Vermutlich hat A nicht richtig zugehört oder sich sonst etwas konstruiert, was hinten und vorne nicht passen kann. Wenn jemand nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit endlich wieder eine Stelle in Aussicht hat, wird ihm zur „Strafe“ für die Zeit, in der zur Probe arbeitet, sicher nicht das Arbeitslosengeld gekürzt oder gestrichen. Das gilt zumindest dann, wenn A für die Arbeit in dem Betrieb nicht entlohnt wird, wovon ich nun automatisch ausgegangen bin. Sollte A für die Woche, in der er zur Probe arbeitet, von dem Betrieb bezahlt werden, wäre es hingegen verständlich und auch gerecht, wenn man diesen Lohn dann eben auf das Arbeitslosengeld anrechnen würde.

Natürlich steht A für diese Woche nicht zur Verfügung, aber es wäre unsinnig, daraus abzuleiten, dass er deswegen kein Arbeitslosengeld erhält. Schließlich ist es doch Sinn der Sache, dass ein Arbeitsloser wieder eine Arbeit aufnimmt. Da wird man ihm sicher nicht die Arbeitsaufnahme erschweren, sondern diese eher fördern. Alles andere wäre paradox. Falls ich richtig informiert bin, kann A sogar Fahrtkosten erstattet bekommen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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