Sondereigentum - Balkonsanierung keinen Einfluss auf Farbe?

vom 04.06.2014, 16:15 Uhr

Zur Zeit wird unser Balkon gemacht, weil bei der letzten Sanierung die Handwerker geschludert haben. Dem unter uns wohnenden Eigentümer kommt Wasser durch die Decke. Als die Handwerker heute gingen und ich mir das angesehen habe, war ich nicht begeistert von der unruhigen Oberfläche. Der Balkonboden war vorher hellgrau gestrichen. Nun ist er grau/schwarz/weiß gemustert, ähnlich dem Muster , eine Mischung aus den zwei grauen Tönen. Das wirkt sehr unruhig. Es fehlt noch eine abschließende Schicht. Die soll Ende der Woche darüber kommen.

Damals wollte ich einen Rasenteppich darüberlegen. Das wurde mir untersagt, weil sich das Wasser darunter sammelt und dann nach unten durchkommen könnte laut Hausverwalter. Der andere Balkon auf unserer Etage hat auch einen grauen Boden. Darf einfach bestimmt werden bei Sondereigentum, dass ich den Boden so hinzunehmen habe? Oder im anderen Fall selbst für einen Anstrich aufkommen muss? Die Arbeit ist bisher gut ausgeführt worden, aber eben die Chips auf dem Boden sind nicht nur ab und zu, sondern sehr geballt in der Farbe enthalten. Muss ich das bei einer Eigentumswohnung hinnehmen? Weiß das zufällig jemand?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Du solltest erst einmal in die Teilungserklärung schauen ob da geregelt ist, dass der Balkon zum Beispiel Gemeinschaftseigentum ist.

Zwingend zum Gemeinschaftseigentum zählt die Bodenplatte, ein begehbarer Boden/Plattenbelag kann als Sondereigentum ausgelegt werden. Sollte es sich zum Beispiel gemäß Teilungserklärung um Gemeinschaftseigentum handeln, dann kann die Gemeinschaft nur entscheiden, wie der Bodenbelag auszusehen hat. Sollte es sich aber um denkmalgeschützte Häuser handeln, ist unter Umständen die Art und Farbe des Belages genau geregelt.

Dabei darf man aber nicht davon ausgehen, dass es nur, weil es vorher so war, auch regelkonform war.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja, der Balkon gehört zum Sondereigentum. Ich habe mich mittlerweile bei meiner Rechtschutzversicherung erkundigt und es ist ganz klar, dass der Verwalter nicht eigenmächtig entscheiden darf, welche Farbe der Balkon bekommen soll. Da er das aber hat, hat er dann auf meine Ansprache hin den Balkon überstreichen lassen in hellgrau. Das Abflussrohr von oben haben sie nun so gemacht, dass das Rohr unten einige Zentimeter in der Luft hängt und bei starkem Regen das Wasser bestimmt herausspritzt. Ich bin mal gespannt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^