Erbengemeinschaft uneinig bei Eigentumswohnung

vom 11.06.2014, 18:59 Uhr

Neben wir mal an es gibt drei Geschwister. Nennen wir sie A, B und C. Die Eltern der Geschwister sind gestorben. Nun ist es aber so, dass A mit beiden Elternteilen verwandt war und B und C nur die Mutter gleich hatten, weil ihr Vater schon länger verstorben ist wurden sie aber von A´s Vater auch wie seine Kinder behandelt. Es fangen jetzt aber Streitereien an. A will die Wohnung verkaufen. B will darin wohnen und C will die Wohnung vermieten. Wie kann man da nun zu einer Lösung kommen und was wäre aus eurer Sicht das Beste? Wie würdet ihr handeln, auch um keinen Stress mit den Geschwistern zu bekommen?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Rechtlich gesehen ist die Sache klar. Derjenige, der die Wohnung behalten will, muss die anderen entsprechend ihrem Anteil auszahlen. Der Wert der Wohnung wird geschätzt. Wie man moralisch richtig handelt, ist eine andere Sache. Das hängt von der individuellen Situation und der Finanzlage der Geschwister ab. B sollte darin wohnen und die anderen nach und nach, wenn es nicht auf einen Schlag geht auszahlen. Denn Verkaufen oder Vermieten sind finanzielle Interessen, während das Darin wohnen, eine emotionale Angelegenheit ist.

Übrigens darf nicht der, der mehr erbt, also das Kind von beiden Eltern ist, mehr bestimmen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wer hat denn nun eigentlich die Wohnung vererbt? War es der Vater, dann erbt doch eh nur A als leibliches Kind. Hat die Wohnung dagegen beiden Elternteilen gehört, dann wird es komplizierter. Denn die Hälfte der Mutter wird unter allen drei Geschwistern verteilt. Die Hälfte vom Vater dagegen geht dann auch nur an A. Es sei denn, dass die Eltern ein Testament gemacht haben, dass alle drei Kinder zu gleichen Teilen erben.

In diesem Fall, da man sich nicht einig ist, sollte die Erbengemeinschaft so schnell wie möglich aufgelöst werden. Denn eine Erbengemeinschaft ist nicht für einen dauerhaften Bestand gedacht. Es steht eigentlich nur die Option, dass B die Wohnung komplett übernimmt und A und C den Erbanteil auszahlt. Oder man verkauft die Wohnung, damit das Geld unter den drei Geschwistern aufgeteilt wird. Und in beiden Fällen greift dann wieder die Verteilung, wie oben beschrieben. Es kann also durchaus sein, dass A mehr Geld zusteht, als B und C.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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