Unterliegt eine Kontoauflösung Formvorschriften?
Frau A möchte ihr Konto auflösen, da sie zwei Konten hat und ein Konto sinnlos geworden ist. Reicht es, wenn sie dem Geldinstitut eine mail oder einen Brief schreibt, dass sie das Konto auflösen will? Das Geldinstitut ist in einer anderen Stadt und Frau A kommt in den nächsten Wochen nicht dort hin. Was muss Frau A beachten, wenn sie ein Konto auflösen will?
Wenn Frau A keine Möglichkeit hat, bei der Bank persönlich zu erscheinen, kann sie dieser eine schriftliche Weisung erteilen, dass die Bank das Konto auflösen soll. Hierbei ist zu beachten, dass dies in Briefform (keine E-Mail) erfolgt und der Brief von ihr handschriftlich unterschrieben wird. Sie muss dabei keinen Grund für die Schließung angeben. Es muss nur geklärt werden, was mit dem Restguthaben bzw. den Restschulden passiert.
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