Fristen um einen Versicherungsschaden zu melden

vom 04.06.2014, 13:09 Uhr

A hat einen Versicherungsschaden, den er hätte melden müssen, damit er beglichen wird, schlichtweg vergessen. Nachdem er bei einem Bekannten ein Glas Rotwein auf den hellen Berberteppich gekippt hat und der Fleck auch nicht raus gegangen ist, wollte er das seiner privaten Haftpflicht melden. Herr A hat aber im Moment so viel um die Ohren, dass er es vergessen hat und das Ganze ist nun schon 14 Tage her. Sein Versicherungsmensch ist bis zum Wochenende auch nicht zu erreichen.

Gibt es eigentlich Fristen um einen Versicherungsschaden zu melden oder kann man so einen Schaden auch noch ein paar Wochen nach dem Entstehen des Schadens melden? Wie lange hat man Zeit einen Schaden zu melden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie die gesetzliche Lage dazu ist, kann ich nicht sagen. Ansonsten würden für Kunden günstigere Fristen sicher im Vertrag stehen, welcher abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist. Wobei hier schon eine massive Mitwirkungspflicht des Kunden besteht, Schäden unverzüglich zu melden. Dazu gehört es nicht, seinen Versicherungsvertreter persönlich zu informieren. Ein Brief hätte es auch getan - oder auch eine Mail. Und wenn es gar nicht anders geht, könnte man auch Nachts anrufen und ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen.

So aber scheint mir die Frist abgelaufen zu sein. Zwei Wochen sind da schon eine Menge und wenn - was ich nicht glaube - die Versicherung sich gerne selbst ein Bild vom Schaden hätte machen wollen, dürfte es jetzt vermutlich auch zu spät sein.

Jetzt aber lohnt ein Gespräch mit dem Vertreter, weil hier u.U. aus Kulanz der Schaden reguliert werden kann. Dazu ist der persönliche Kontakt eben dienlich - weil hier die Gesamtsituation erklärt werden kann (nicht zum Schaden, sondern warum man sich so spät meldet!).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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