Umzug als Freiberufler - Frage zur Steuer

vom 30.10.2009, 21:22 Uhr

Wer von Euch hat mit freiberuflicher Tätigkeit und der Abrechnung beim Finanzamt Ahnung? Mich interessiert folgendes Fallbeispiel:

Mal angenommen, Herr A wohnt im Bundesland X der BRD und meldet dort eine Freiberufliche Tätigkeit an und arbeitet dann auch als Freiberufler. Im Laufe dieses Kalenderjahres zieht Herr A vom Bundesland X ins Bundesland Y der BRD. Dort beabsichtigt Herr A weiterhin als Freiberufler zu arbeiten. Muss er dazu um Bundesland X für den Rest des Jahres alle Tätigkeiten melden? Oder Muss er in dem neuen Bundesland Y ein zweites Mal freiberufliche Tätigkeiten anmelden? Bundesland X und Bundesland Y sind keine benachbarten Bundesländer.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Im Gegensatz zu einem Gewerbe benötigt man für eine freiberufliche Tätigkeit eben keine Gewerbeanmeldung. Eventuell ist nun eine andere Kammer für dich zuständig, wenn dabei eine Zwangsmitgliedschaft besteht. Ansonsten ist dies völlig schnuppe und sollte nur in der Steuererklärung kurz angegeben werden. Dazu müsste dein Steuerberater dir auch einiges gesagt haben.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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