Bekommt man Trinkgeld steuerfrei oder muss man es angeben?

vom 01.06.2014, 18:16 Uhr

Ich habe ein gutes Stellenangebot in der Gastronomie gesehen und würde daher gerne mal wissen, wie es mit dem Trinkgeld aussieht. Darf man das generell behalten? Wie sieht es steuerlich aus? Ich habe mal gehört, dass man das steuerfrei annehmen kann, aber eigentlich ist es ja eine Einnahme und diese müsste angegeben werden oder nicht? Ich will hier keine rechtliche Beratung, sondern nur eure Erfahrungswerte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Echtes Trinkgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG. Es muss natürlich eine freiwillige Leistung von Dritten sein. Sollte es mehr als 20.000 Euro betragen, fällt es allerdings unter das Schenkungssteuergesetz. Aber Spaß beiseite. Wie sollte der der Staat oder sonst jemand dies überwachen? Bei Hartz IV ist es allerdings voll anrechenbar.

Es ist schon länger her, dass ich in der Gastronomie gearbeitet habe, aber damals hat nie jemand danach gefragt, solange die Kasse einigermaßen gestimmt hat. Ich bezweifle es auch stark, dass jeder Gastwirt so offen und ehrlich seine Einnahmen angibt. Solange die Relation zwischen Einkauf und Verbrauch stimmen und etwas Geld für das Leben übrig bleibt, kann das Finanzamt nichts nachweisen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 02.06.2014, 08:46, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Trinkgeld muss angegeben werden und bei hauptberuflichen Kellnern, wo die Angabe stark von den vermuteten Werten abweicht, wird es geschätzt. Aber bei Nebenjobs würde ich sagen, dass kein Henker wo kein Richter. Ich glaube allerdings, dass du dein Trinkgeld bei deinem Arbeitgeber angeben musst. Manchmal ist es ja auch so geregelt, dass das Trinkgeld auch mit der Küche geteilt wird.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



anlupa hat geschrieben:Trinkgeld muss angegeben werden und bei hauptberuflichen Kellnern, wo die Angabe stark von den vermuteten Werten abweicht, wird es geschätzt.

Und wer soll dies schätzen? Bei wem soll dies angegeben werden? Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig. Bei Hartz IV wird der findige Sachbearbeiter natürlich nachfragen und gegebenenfalls einfach etwas ansetzen. Ansonsten gibt es keinen Grund, diese irgendwo anzugeben.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 03.06.2014, 15:21, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe bisher auch nur in den Unterlagen von Hartz IV diese Angabe gefunden, ansonsten muss es wohl nirgends angegeben werden. Bis zu einer bestimmten Grenze denke ich eben auch, dass es steuerfrei ist. Man erhält ja in der Regel nicht viel Trinkgeld, sodass man nie und nimmer in einen Jahr über 20000 Euro kommt, sodass eine Schenkung angefochten werden könnte.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die 20.000-Euro-Grenze bei Schenkungen gilt für eine nichtverwandte Person innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren, wobei dies für den Schenkenden auch nicht absetzbar ist. Bei Hartz IV werden diese allerdings voll und ganz angerechnet.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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