Schildkrötenhaltung legalisieren Kosten und Behördengänge
Frau A ist 70 Jahre alt. Vor 60 Jahren bekam sie zu ihrem 10 Geburtstag 2 griechische Landschildkröten geschenkt. Da sie aber mittlerweile doch nicht mehr so fit ist, möchte sie die Tiere in gute Hände vermitteln. Doch alles scheitert daran, dass vor 60 Jahren diese Schildkröten in jedem Zoofachhandel zu kaufen gab und keiner nach irgendwelchen Papieren gefragt hat. Immer wenn Frau A versucht sie mit Hilfe ihrer Tochter zu vermitteln, wollen alle die dazugehörigen Papiere haben.
Frau A hat aber keine Papiere, weil vor 60 Jahren es noch keine Artenschutzbestimmungen bezüglich der Schildkrötenhaltung gab. Ein Anruf der Tochter beim Veterinäramt der Stadt erst mal ohne Nennung der Namen, zeigte, dass man auch noch Ärger bekommen kann, weil laut Veterinäramt die Tiere illegal gehalten werden. Angeblich kann man die Haltung aber legalisieren. Der Mensch am Telefon meinte aber, dass es sehr teuer wäre und auch noch ein Bußgeld erwartet werden könnte. Es muss auch bewiesen werden, dass man die Schildkröten auch wirklich schon so lange hat.
Wisst ihr, was Frau A jetzt genau machen muss? Frau A hat keine Papiere für die Tiere und auch keine Kaufpapiere. Sie hat die Schildkröten zu ihrem 10 Geburtstag bekommen und hat ein einziges Foto, was auch noch sehr schlecht ist, da es schwarz weiß ist und die Schildkröten da auch sehr klein drauf sind. Es könnten auch andere Schildkröten sein, wenn man es genau nimmt.
Wie kann Frau A beweisen, dass es ihre Tiere sind, die vor 60 Jahren in einem Zoofachhandel gekauft wurden, den es nicht mehr gibt? Wie kommt Frau A an Papiere, die die Haltung legalisieren? Mit welchen Kosten muss sie rechnen und kann es wirklich sein, dass sie noch ein Bußgeld zahlen muss?
Ich habe selber eine Schildkröte und ich kenne daher das Trara mit den Papieren. Eine Arbeitskollegin von mir hat ebenfalls eine, die aber nicht registrieren lassen. Also es gibt auch heute noch Menschen, die das mit den Papieren nicht so genau nehmen.
An der Stelle von Frau A würde ich so lange weitersuchen, bis ich jemanden gefunden hätte, der keine Papiere möchte. Denn Frau A hat ja nichts Schlimmes getan, das wäre doch blöd, wenn sie nachzahlen müsste. Ob es noch eine Strafe gibt, hängt vermutlich vom Ermessen der Behörde ab.
Eine nicht registrierte und durch Papiere legalisierte Schildkröte weitergeben ist bei Strafe und nicht nur Bußgeld verboten. Das ist ein Verstoß gegen das Artenschutzgesetz. Also würde sich A strafbar machen, wenn sie die Schildkröten einfach weiter gibt ohne dass sie registriert sind. Deswegen sucht Frau A und die Tochter eben die Möglichkeit die Tiere legal zu halten, damit sie auch legal weiter gegeben werden. Es ist übrigens auch strafbar ein nicht registriertes Tier aufzunehmen. Denn man muss, soweit die Tochter von Frau A verstanden hat, nachweisen, dass man sie nicht erst erworben hat, nachdem das Gesetz raus kam.
Frau A müsste aber doch beweisen können, dass sie die beiden Schildkröten schon so lange hat. Als Frau A 10 Jahre alt war, hatte sie viele Schulfreunde, von denen sicherlich noch mehrere leben, die man ausfindig machen könnte. Ferner wurde Frau A älter und hatte andere Freunde, Hausmitbewohner oder auch Verwandte, die noch leben. Wann ist das Artenschutzgesetz herausgekommen?
Es kann doch nicht sein, dass heute nach einem Gesetz gehandelt wird, was es beim Kauf der Tierchen noch nicht gab. Man kann doch die Tiere deswegen nicht entsorgen oder einen Menschen mit Strafe belegen, der zur damaligen Zeit völlig richtig gehandelt hat. Wo bitte soll er die erforderlichen Papiere herbekommen, die es damals nicht gab. Das wäre eine völlig unberechtigte Strafe und die kann keinem aufgebrummt werden. Auch die Tiere müssen weiterleben, selbst wenn sie in der heutigen Zeit illegal sind, dann sind sie es eben. Nachzahlen oder Bußgeld ist einfach lächerlich. Frau A wird vielleicht auch gearbeitet haben und kann Kolleginnen benennen, die die Schildkröten kennen.
Ich habe gerade mal nachgesehen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist von Deutschland am 20.6.1976 unterschrieben worden. Das ist also noch keine 40 Jahre alt. Ein Experte könnte sogar den Schildkröten ihr Alter bescheinigen, das hoffe ich zumindest. Frau A hatte also ihre Schildkröten schon über 20 Jahren, bevor das Artenschutzübereinkommen in Kraft trat. Irgendwer kennt die Schildkröten und wird ihr früheres Dasein bestätigen können.
Dann hätte aber Frau A auch fast 40 Jahre Zeit gehabt, um den Besitz der Schildkröten zu legalisieren. Wenn das Gesetz erst ein paar Wochen alt wäre, würden das die Behörden sicherlich auch anders sehen. Aber über einen so langen Zeitraum kann man da kaum Verständnis erwarten. Allerdings würde ich mal mit dem einen oder anderen Zoo Kontakt aufnehmen. Diese haben meist einen besseren Kontakt zu Behörden und sind vielleicht behilflich die Papiere zu besorgen, wenn sie dafür die Tiere kostenlos übernehmen können.
@Punktedieb: Frau A wusste nichts von diesen Papieren für Schildkröten, die vor der Artenschutzbestimmung schon vorhanden waren. Sie hätte nie gedacht, dass man da was legalisieren muss. Sie hat die Schildkröten ja als Kind bekommen und sie waren nie krank oder brauchten tierärztliche Hilfe. Sie wurde von niemanden darauf hingewiesen. Erst, als sie versucht hat die Tiere zu vermitteln wurde sie darauf hingewiesen.
Sie hat versucht die Tiere in den Zoo zu vermitteln und dort nehmen sie erstmal keine Tiere ohne Papiere und zweitens auch keine aus Privathand. Griechische Landschildkröten sind auch nicht so beliebt in den Zoos. Und sie wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich strafbar macht, wenn sie die Tiere so vermittelt..
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