Benutzung von Fahrradwegen in Deutschland nicht Pflicht?

vom 02.04.2014, 12:50 Uhr

Ich ärgere mich jeden Tag, wenn ich als Autofahrer unterwegs bin über Fahrradfahrer, die auf der Straße fahren, obwohl ein Fahrradweg vorhanden ist. Oftmals ist sogar auf beiden Seiten ein Fahrradweg und die Fahrradfahrer fahren lieber auf der Straße. Ich dachte eigentlich immer, dass es Pflicht ist die Fahrradwege zu benutzen. Der Kollege meines Mannes aber meinte, dass es seit einiger Zeit nicht mehr Pflicht sein soll, dass man vorhandene Fahrradwege benutzt.

Nutzt ihr immer Fahrradwege, wenn sie vorhanden sind? Warum fahrt ihr lieber auf der Straße oder warum nutzt ihr wirklich immer die Fahrradwege?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich versuche immer, die vorhandenen Radwege zu nutzen. Gerade, wenn ich mit meinen Kindern unterwegs bin, scheint es mir doch ein wenig sicherer, da dann zumindest etwas mehr Abstand zwischen uns und den Autos ist. Autofahrer sind ja oft der Meinung, dass ein paar Zentimeter Abstand beim Überholen eines Fahrrades reichen.

Allerdings gibt es auch Radwege, die man nicht wirklich nutzen kann, weil sie entweder zugewuchert sind oder von Schlaglöchern übersät. Wenn ich alleine unterwegs bin, nutze ich dann auch schon mal die Straße, aber nur sehr ungern. Ich bin allerdings auch nicht schnell unterwegs.

Wenn man aber Fahrrad fährt, um sich fit zu halten oder etwas Ausdauer zu trainieren, man also schnell unterwegs sein muss, ist man auf den Radwegen nicht gut aufgehoben. Zum Einen wegen der erwähnten Zustände des Radwegs selber, zum Anderen, weil dort auch erheblich langsamere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Gemütlich-Radfahrer unterwegs sind und es so zu gefährlichen Begegnungen kommen kann. Von daher habe ich durchaus Verständnis, wenn solche Radrennfahrer dann auf der Straße fahren.

Auch als Autofahrer kann ich dieses Verständnis aufbringen. Auf meinem täglichen Arbeitsweg muss ich oft abbremsen, weil Radfahrer auf der Straße fahren. Aber sich deshalb ärgern? Warum? Bringt mir nichts. Ein wenig Verständnis und Rücksicht von allen Seiten und es läuft. :D

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Verpflichtend ist die Benutzung eines Radweges nur, wenn dort die bekannten blauen Radwegschilder stehen. Diese weisen eine Radwegbenutzungspflicht aus. Fehlen die blauen Schilder kann man selbst entscheiden, ob man den Radweg nutzt oder lieber auf der Straße fährt.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass diese Regelung vielen Radfahrern nicht bekannt ist und manche sie sogar mit Absicht missachten. Beispielsweise fahren Rennradfahrer meistens ausschließlich auf der Straße obwohl sie erstmal kein Recht darauf haben.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Jack R hat geschrieben:Beispielsweise fahren Rennradfahrer meistens ausschließlich auf der Straße obwohl sie erstmal kein Recht darauf haben.

Warum haben sie denn kein Recht darauf? Weil du der Meinung bist, dass die Straße dir gehört? Der Rennradfahrer oder die Oma von Nebenan haben genauso ein Recht auf der Straße zu fahren wie du selbst. Wenn ein Benutzungspflichter Radweg vorhanden ist, dann sieht das sicher etwas anders aus, aber auch dann gibt es noch Sachen, die man bedenken muss.

Es gibt Radwege, die einfach unzumutbar sind, wenn dort zum Beispiel massenweise Splitt, Dreck und Scherben vorhanden sind. Das ist gar nicht mal so selten. Nicht jeder Radweg ist glatt geteert und im tadellosen Zustand. Zudem gibt es Radwege, die einfach nur gemeingefährlich sind und man hier auf der Straße wesentlich besser aufgehoben ist.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Der Kollege deines Mannes ist richtig informiert, hat sich also offensichtlich in Sachen Verkehrsregeln weitergebildet. Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde mit der StVO-Novelle von 1997 abgeschafft. Grund hierfür war die Erkenntnis der Regierung, dass die Benutzung von Radwegen zu erheblichen Gefahren führt und lebensgefährlich sein kann. Zu dieser Erkenntnis führte u.a. eine BAST-Studie aus den 80ern.

Seit dieser Änderung lautet es in §2 der StVO nämlich auch, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Es ist dort also nicht mehr explizit von Kraftfahrzeugen die Rede. Benutzungspflichtige Radwege dürfen auch nur die Ausnahme sein, nicht der Normalfall. Und es gibt weitreichende Auflagen, die solche Radwege erfüllen müssen. Als erstes muss auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenlage für Radfahrer bestehen, dann darf der Radweg zu keiner Gefahr führen.

Auch muss der Radweg die Fahrbahn begleiten, darf also nur maximal 5 Meter neben der Fahrbahn verlaufen. Eine weitere Vorgabe sind Mindestbreiten für die Radwege. Zu guter letzt muss auch die Vorfahrtsregelung von Radweg und Fahrbahn identisch sein. Wenn auch nur eine dieser Vorgaben nicht erfüllt wurde, ist die Anordnung zur Benutzungspflicht schlicht illegal. Eine Benutzungspflicht liegt übrigens nur dann vor, wenn eines der drei blauen Schilder (VZ 237, 240 oder 241) aufgestellt wurde. Ein solches Schild als Markierung auf dem Boden, ein sonstiges Fahrradpiktogramm oder ein roter Belag haben nichts mit einer Benutzungspflicht zu tun.

Aber selbst wenn eine Benutzungspflicht angeordnet wurde, muss dieser Radweg nicht grundsätzlich benutzt werden. Der Radweg muss nämlich benutzbar sein und die Benutzung muss zudem zumutbar sein. Nicht benutzbar ist ein Radweg im Winter, wenn Schnee oder Eis auf den Radweg sind. Ebenfalls ist der Radweg nicht benutzbar, wenn er blockiert ist. Dazu zählen Baustellen, Baustellenschilder, Mülltonnen und parkende Autos. Nicht benutzbar ist ein Radweg, wenn er z.B. zugewuchert ist. Ebenfalls zählen Scherben, Schlaglöcher, Wurzelschäden und lockere Steine dazu.

Radfahrer mit mehrspurigen Fahrrädern und Radfahrer mit Anhängern sind von einem Teil der Benutzungspflichten sogar seit den späten 60ern bereits ausgenommen. Und zwar dann, wenn der Radweg für das jeweilige Fahrrad schlicht und einfach zu schmal ist.

Ich persönlich fahre hauptsächlich auf der Fahrbahn. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es ist sicherer als ein Radweg. Radwege sind, von den bereits erwähnten baulichen Mängeln mal abgesehen, nämlich meistens außerhalb des Sichtbereichs der Autofahrer. Entweder nur durch den Abstand, oder aber weil diese durch Hecken und Parkplätze verdeckt werden. Das mag im Verlauf der Strecke sicher erscheinen, jedoch passieren nicht ohne Grund die meisten Unfälle im Kreuzungsbereich durch zu schnell abbiegende Autos mit radelnden Kindern und Senioren.

Auf der Fahrbahn halte ich zudem einen durchschnittlichen Sicherheitsabstand von 1 Meter zum Fahrbahnrand ein. Nachfolgende Autofahrer sehen mich auf diese Weise sehr gut, es wird fast gar nicht knapp überholt und Personen in geparkten Autos können mich im Spiegel sehen. Die bekannten Unfälle durch plötzlich geöffnete Türen reduzieren sich also auch. Und bevor jetzt jemand schimpft: Der BGH hat in einem Urteil festgelegt, daß Radfahrer auf der Fahrbahn einen Abstand von ungefähr 75cm zum Bordstein einhalten sollen. Und verschiedene OLG haben einen Abstand von bis zu 1,5 Metern zu geparkten Autos festgelegt.

Radwege weisen übrigens nicht nur Gefahren im Kreuzungsbereich auf. Der bereits erwähnte Zustand der Radwege ist eine weitere Gefahr. Die Städte und Gemeinden halten es leider nur selten für nötig, an diesen baulichen Mängeln etwas zu ändern. Ebenfalls sind unachtsame Fußgänger eine Gefahr, da diese die Radwege ohne zu gucken überqueren oder als Fußweg missbrauchen. Ebenfalls führen Radwege zu oft dicht an Parkflächen vorbei. Beifahrer und Passagiere in Autos gucken nur selten, ob sich ein Radfahrer nähert. Zu guter letzt gibt es auch noch Geisterfahrer unter Radfahrern, sowie linksseitig freigegebene Radwege.

All diese Gefahren lauern ausschließlich auf Radwegen, während die Fahrbahn um ein vielfaches sicherer ist. Für mich steht daher fest: Ich kämpfe weiter für eine Abschaffung von illegal angeordneten Radwegbenutzungspflichten, damit Radfahrer überall sicher auf der Fahrbahn fahren dürfen. Denn Radfahrer behindern nicht den Verkehr, sie sind Bestandteil des Verkehrs.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn es einen Radweg gibt, dann nutze ich den auch, allerdings muss ich dazu sagen, dass die Fahrt oft sehr ärgerlich ist, da jede paar Meter eine Baustelle dort steht, oder ein geparktes Auto, zersplitterte Glasflaschen und und und. Auf der Straße fahre ich weniger und ungern, da es mir zu unsicher ist in unserer Großstadt.

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» krümmel21 » Beiträge: 14 » Talkpoints: 2,63 »


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