Ist freihändiges Fahrradfahren verboten?

vom 22.05.2014, 13:01 Uhr

Zunächst einmal möchte ich schreiben, dass ich denke, dass das freihändige Fahrradfahren verboten ist, weil es eben unsicher ist. Der Sohn eines Bekannten (16 Jahre alt) fährt immer freihändig durch die Gegend. Er verschränkt dann auch noch "cool" die Arme vor der Brust und findet das toll. Die Mutter meint, dass man es ihm zwar erklären kann, dass es gefährlich ist, aber da es ja nicht verboten ist, könnte sie ihm das schlecht verbieten. Denn welcher 16 Jähriger will schon auf die Mutter hören.

Ich bin mir ja ziemlich sicher, dass es auch laut Straßenverkehrsordnung bestimmt nicht erlaubt ist, dass man freihändig mit dem Fahrrad fährt. Aber der Junge lächelt nur und meint, dass man ihm das schwarz auf weiß zeigen soll, dass es verboten ist. Nun ja, ich würde ihm das ja gerne beweisen. Aber wo finde ich so ein Straßenverkehrsgesetz? Oder ist es wahrhaftig nicht verboten?

Kann es sein, dass da eine Lücke in der Straßenverkehrsordnung ist? Denn ich sehe eigentlich auch sehr viele Menschen, gerade Jugendliche, die freihändig Fahrrad fahren. Diese lassen sich ja ab einem bestimmten Alter nicht mehr viel sagen. Zumindest von den eigenen Eltern. Aber das ist ja doch sehr gefährlich.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Lücken in der StVO gibt es in dem Sinne nicht, da alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht und Sorgfalt angehalten sind. Leichtsinnige Verhaltensweisen sind oft nicht explizit sanktioniert (z.B. Zigarette mit einem Feuerzeug statt Zigarettenanzünder anzünden, noch besser: nicht rauchen) aber wenn es zu einem Unfall kommt, kann man ein Problem haben, nicht zuletzt wenn die Versicherung Teile des Schadens zurückweisen könnte.

» Selbstklebend » Beiträge: 31 » Talkpoints: 9,14 »


Ich habe auf der Seite des ADFC einen aktuellen Bußgeldkatalog für Radfahrer entdeckt, dort wird freihändiges Fahrradfahren mit einem Bußgeld von 5 Euro bedacht. Der Bußgeldkatalog ist gerade erst angepasst worden, weil auch Fahrradfahrer bepunktet werden können und sich das System ja gerade geändert hat. Link

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Richtig, Bellikowski. Freihändiges Fahrradfahren wird mit Bußgeld bestraft, da es im Sinne des Gesetzgebers nicht geeignet ist, stets die Kontrolle über sein Fahrzeug zu haben. Das ist ja auch richtig so. Wenn die Leute dann noch mit Händen in der Hosentasche fahren, ist es für mich immer nur eine Frage der Zeit, wann sie ihren Unfall bauen.

» Xong » Beiträge: 17 » Talkpoints: 5,60 »



Ich habe die Vorschrift gerade gesucht und in der StVO gefunden, nicht im StVG. In § 23 Absatz 3, Satz 2 StVO steht ausdrücklich drin, dass Fahrradfahrer nicht freihändig fahren dürfen. Viel Spaß, wenn Ihr es dem Jungen zeigt. Und dieser sollte auch mal seine Einstellung und sein Benehmen ein wenig ändern, denn so wird er nicht sehr alt im Straßenverkehr.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich glaube nicht, da es da richtige Regeln gibt (und wenn, führt die wahrscheinlich (noch) nicht jeder richtig durch), bestimmt variiert das immer und nicht jeder Polizist würde handeln wie der andere und dich zum Beispiel anhalten und dir einen Strafzettel geben. Vielleicht würde so manch einer dich nur verwarnen und andere würden dich bestimmt weiterfahren lassen.

Ich habe aber durchaus schon einmal gehört, dass jemand deswegen Strafe zahlen musste, weil er eine Gefahr oder Behinderung im Straßenverkehr wäre oder so etwas. Ich glaube, es hielt sich dabei bei ca. 5 Euro. Hätte da schon ziemlich gestaunt, weil ich das vorher nicht gedacht hätte.

» 1999Sofie » Beiträge: 69 » Talkpoints: 27,04 »


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