Wann darf man eine Niederlassungserlaubnis besitzen?

vom 21.06.2009, 11:12 Uhr

Ich habe mal eine Frage und hoffe das sie mir hier eventuell jemand beantworten kann. Vielleicht kennt sich ja hier jemand zufällig mit den Ausländergesetzen hier aus.

A und B sind seit 5 Jahren verheiratet und haben einen Sohn. A ist ein Ausländer und kommt aus Jordanien. Bis jetzt hat A immer eine Aufenthaltserlaubnis bekommen die für 1 oder 2 Jahre befristet gewesen ist. A möchte aber gerne eine Niederlassungserlaubnis beantragen, das heißt, A würde dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen die unbefristet ist. A will ja nur unbefristet hier in Deutschland bleiben und keinen deutschen Pass besitzen.

Man hat A und B mitgeteilt das A kein Anrecht auf unbefristete Niederlassungserlaubnis besteht, weil A kein Unterhalt an seine Kinder aus erster Ehe bezahlt und auch sein Lebenunterhalt nicht ganz gesichert ist. A geht zwar Vollzeit arbeiten aber der Lohn reicht nicht und A bekommt noch einen Zuschuss Hartz 4.

Wie sieht es denn aus? Welchen Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit A die Niederlassungserlaubnis beantragen und besitzen darf? Immerhin hat A seit 5 Jahren eine deutsche Frau und auch einen deutshen Sohn. Vielleicht kann mir hier auch jemand einen Link zu einer Seite geben die mir weiterhelfen kann.

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» lissy02 » Beiträge: 621 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Eine derartige Niederlassungserlaubnis ist in der Tat an eine ganze Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Das größte Problem in deinem geschilderten Fall wird wohl sein, dass A seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Nähere und detailliertere Ausführungen zur Niederlassungserlaubnis kannst du hier finden.

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» Passport » Beiträge: 197 » Talkpoints: 44,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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