Nichtarbeitender Sohn ohne Ausbildung steuerlich absetzen

vom 14.04.2012, 22:17 Uhr

Alleinerziehende A hat einen Sohn, der 20 Jahre alt ist und aus Krankheitsgründen die Schule verlassen hat, er hat einige Monate aus diesen Krankheitsgründen (psychisch) weder eine Ausbildung gemacht noch gearbeitet, der Vater musste keinen Unterhalt mehr zahlen und hat dies auch nicht auf freiwilliger Basis getan, Kindergeld gab es nach einiger Zeit auch nicht mehr. Der Sohn hat bei A gewohnt. Kann A diesen Sohn von der Steuer absetzen? Wenn ja, als was? Unterhalt bedürftiger Angehöriger?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ist denn der Sohn immer noch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren? Gibt es dazu irgendwelche Atteste? Wenn dem nicht so ist, dann wird es wohl schwer werden, steuerlich etwas zu erreichen. Wenn der Sohn aber nichts zum Unterhalt der kleinen Familie beitragen kann, dann ist unter Umständen das Jobcenter der Ansprechpartner, bei dem man dann auch Leistungen zur Grundsicherung beantragen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wenn der Sohn in psychologischer Behandlung war, dann gibt es da bestimmt irgendwelche Atteste, die man bei der Steuer angeben kann. Ich glaube, dass man versuchen könnte, ihn unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastung“ abzusetzen – aber inwiefern das Erfolg hat, kann ich nicht abschätzen.

Wenn absehbar ist, dass der Sohn dauerhaft arbeitsunfähig sein wird, könnte man ja auch versuchen, eine Rente zu erhalten. Ich weiß, dass sowas bei Älteren recht weit verbreitet ist, man braucht dann auch eine Bescheinigung eines Psychologen, dass derjenige nicht arbeiten kann. Ob das aber auch bei einem jungen Menschen erfolgreich sein kann, weiß ich nicht.

Natürlich kann man sich auch an das Jobcenter wenden und es mit ALG II versuchen. Allerdings ist das eben nicht viel und das Jobcenter wird auch versuchen, ihn immer wieder zu vermitteln, auch wenn das aus den gesundheitlichen Gründen nicht funktioniert.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich glaube nicht, dass man den Sohn als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung einbringen kann. Was hat man denn bitte für Mehrkosten, wenn er nicht arbeitet. Es fällt ja im Grunde nur mehr Lebensmittelkosten an. Dadurch dass er sowieso dort wohnt, wird die Mutter ja wohl nicht Miete verlangen und selbst diese kann sie nicht von der Steuer absetzen. Somit ist es ein privates Problem. Höchstens könnte nach einer gewissen Zeit eine Pflegestufe beantragt werden.

Dann kann die Mutter die Pflege ihres Sohnes in der Steuererklärung geltend machen. Ich denke mal, dass der Sohn für eine eigene Rente einfach mal zu jung ist und bestimmt nicht schon fünf Jahre Wartezeit zusammen gearbeitet hat, um überhaupt eine Rente zu bekommen. Wenn es wirklich für die Haushaltskasse gering ist, sollte die Mutter ihren Sohn bewegen, dass er vielleicht Hartz IV beantragen kann.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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