Regelungen zur Höhe von Abstandszahlungen

vom 26.05.2014, 22:19 Uhr

Im realen Leben wird man ja schon mitunter mit dem Thema einer Abstandszahlung konfrontiert. Ob man nun eine laufende Kneipe, einen florierenden Friseursalon übernehmen möchte oder auch Einrichtungsgegenstände einer Wohnung übernimmt, in all solchen Fällen ist eine Abstandszahlung fällig. Mich würde nur mal interessieren ob es für Abstandszahlungen klare Vorgaben und Regelungen gibt oder ob diese stets reine Verhandlungssache sind.

Gibt es eigentlich auch sittenwidrige Forderungen an Abstandszahlungen die man prüfen lassen kann? Muss man bei Streitigkeiten in punkto Abstandszahlungen dann ein Gericht bemühen? Welche Abstandszahlungen sind euch denn schon untergekommen und habt ihr euch stets gütlich einigen können?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie sollten hier klare Regelungen vorhanden sein, wenn das Objekt um welches es geht so unglaublich vielfältig sein kann? Wenn ich als Abstandszahlung bei einer Wohnungsübergabe für die Klobürste 10 Millionen Euro verlange, dann ist das so. Will der Interessent das nicht bezahlen, muss er nicht und es kann der nächste Interessent kommen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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