Betrunken im Auto sitzen schon strafbar?
Neulich kam ich mit einer Bekannten auf das Thema, was passiert, wenn man sich betrunken ins Auto setzt. Konkret geht es darum, dass man eben die Tür aufschließt und sich rein setzt ohne fahren zu wollen. Die Bekannte meinte, dass man bestraft wird, wenn man nur sein Auto aufschließt und dabei erwischt wird. Ich war immer der Meinung, dass es erst Folgen hat, wenn man dabei den Motor startet. Wenn man nur drin sitzt und schläft oder auf einen nüchternen Fahrer wartet, gefährdet man ja niemanden und wenn die Polizei kommt dürfte es auch keine Folgen haben.
Wer hat denn nun Recht? Wird man schon bestraft, wenn man nur das Auto aufschließt oder erst dann wenn man wirklich den Motor startet. Immerhin kann es auch sein, dass man nur eine Jacke holen will.
Ich hab auch immer angenommen, dass es erst strafbar ist, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt. Ich meine vorher ist ja keine Absicht zu erkennen, dass das Auto wirklich im betrunkenen Zustand gefahren werden sollte. Wie du schon sagst, kann es ja sein, dass man nur seinen Rausch ausschlafen oder eine Jacke holen will. Wenn das wirklich so wäre, dass allein schon das Auto aufschließen strafbar wäre, würde ich das irgendwie unlogisch finden.
Soweit ich weiß, muss man doch den Motor erst starten, um bestraft zu werden. Schließlich geht es laut Gesetzestext darum, dass ein Fahrzeug [i]geführt[/i ]wird. Und man führt eben kein Fahrzeug, solange nicht einmal der Motor gestartet ist. Ansonsten dürfte man sich nach der Sommerparty ja noch nicht mal in sein Wohnmobil legen, um den Rausch aus zu schlafen. Man dürfte sich überhaupt nicht mehr betrunken in einem Wohnmobil aufhalten - und das kann ja wohl nicht sein!
Dann kann man es doch eigentlich noch genauer nehmen. Denn wenn man den Motor startet, fährt man ja noch gar nicht. Ist es zum Beispiel kalt draußen, will man vielleicht nur Wärme im Auto haben und startet deswegen den Motor. Also scheiden sich an dieser Frage doch die Geister, je nachdem wie man etwas auslegen will.
Punktedieb hat geschrieben:Dann kann man es doch eigentlich noch genauer nehmen. Denn wenn man den Motor startet, fährt man ja noch gar nicht. Ist es zum Beispiel kalt draußen, will man vielleicht nur Wärme im Auto haben und startet deswegen den Motor. Also scheiden sich an dieser Frage doch die Geister, je nachdem wie man etwas auslegen will.
Naja, sobald der Motor gestartet ist, führst du aber schon das Fahrzeug, denn du hast es ab da in der Hand, ob du es mit Motorkraft gerade weg bewegst oder nicht. Denn wenn Du das Halten nicht zum Fahrzeugführen zählst, müsste man ja auch jedes Halten an der Ampel oder dergleichen herausnehmen aus einer Trunkenheitsfahrt. Und außerdem könnte der nächste ankommen, dass er das Fahrzeug nur gerade richten wollte, und ein paar Zentimeter ja wohl kein Fahrzeugführen sein könnten. Deshalb ist das Starten des Motors der entscheidende Moment, an dem das strafbare Verhalten anfängt.
Wenn man sich betrunken in ein Auto setzt, begeht man noch keine Straftat und auch nicht wenn man den Motor startet, denn der Bundesgerichtshof hat am 27. Oktober 1988 folgendes entschieden:
Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, dass der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anlässt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, dass er das Fahrzeug in Bewegung setzt.
Das bedeutet, dass man erst wegen Fahren unter Alkoholeinfluss bestraft werden kann, wenn man das Auto in Bewegung setzt. Ich habe vor einiger Zeit genau über dieses Thema mit einem Polizisten gesprochen und dieser erzählte mir, dass es bereits ausreicht den Gang bei laufendem Motor einzulegen, um sich strafbar zu machen.
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