Email-Anbieter AGB: Kein Anrecht auf Verfügbarkeit

vom 23.05.2014, 20:26 Uhr

Mein kleiner Email Anbieter hat öfters Probleme mit seiner Erreichbarkeit. Jetzt hat er seine AGB plötzlich dahingehend abgeändert und man muss akzeptieren, dass man kein Anrecht auf eine ständige Verfügbarkeit seiner eigenen Emails hat. Ein Grund waren sicher die vielen Anrufe bei der einst kostenpflichtigen Helpline.

Findet Ihr es OK, dass ein Email-Anbieter das Anrecht auf ständige Verfügbarkeit der Emails in seinen AGB jetzt ausschließt? Würdet Ihr so eine AGB akzeptieren oder gleich den Email Anbieter wechseln?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Das ist eigentlich bei all meinen Mailanbietern so. Denn es kann ja immer mal passieren, dass die Mails nicht verfügbar sind oder etwas Probleme bereitet. Ohne diese Klausel könnten die Leute vielleicht klagen, wenn sie eine wichtige Mail nicht erhalten und das will der Anbieter natürlich ausschließen, um sich vor dem Haftungsrisiko zu schützen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Solche Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen kenne ich eigentlich von allen Anbietern im Internet. Egal, ob E-Mail, Webspace oder sonstigen Seiten, wo man sich einen Account anlegen muss, um sie zu nutzen. Und ich kann das durchaus nachvollziehen, da man als Anbieter nicht alle Risiken ausschalten kann. Da reicht schon ein größeres Problem im Rechenzentrum, wo man seine Server stehen hat.

Und es wird dann immer User geben, die selbst bei wenigen Minuten Ausfall gleich den Anwalt einschalten. Da kann man sich als Betreiber eben nur durch entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen schützen. Ansonsten bleibt der Dienst auf der Strecke, weil man sich nur um solche Beschwerden und die Folgen davon kümmern muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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