Welchen Pflichten hat man bei Auszug?

vom 22.05.2014, 18:31 Uhr

Herr Z. zieht wahrscheinlich bei Frau M. ein. Die Entscheidung wird noch ganz genau getroffen, aber sie wollen sich jetzt schon darüber informieren, was alles beachtet werden muss, damit sie später nicht etwas vergessen. Was ist bei einen Auszug wichtig und was muss man alles in der alten Wohnung erledigen? Wie sieht es genau aus, wenn man in die Wohnung vor Jahren eingezogen ist und die Wohnung selbst eingerichtet hat, was das Renovieren angeht? Kann man die Tapeten an der Wand lassen oder muss man sie entfernen? Welche Pflichten müssen sie nachgehen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Da sollte Herr Z. einfach mal in seinen Mietvertrag schauen. Dort steht nämlich drin, wie er die Wohnung zu verlassen hat. Bei mir steht zum Beispiel drin, dass ich nicht renovieren muss, da ich die Wohnung auch unrenoviert angemietet habe. Bei meinem Mann stand auch nur drin, dass sie Besen rein zu übergeben ist. Andere Mietverträge sehen vor, dass man zumindest die Tapeten neutral streichen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Danke Punktedieb. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Information nicht im Mietvertrag steht. Zum Beispiel in meinen Mietvertrag steht es auch nicht drin. Es sind bei Herrn Z nur die Schönheitsreparaturen beschrieben, die laut meinen Rechtslehrer aber nicht rechtskräftig sind, da der Vermieter es in bestimmten Abständen nicht vorschreiben darf. Wie sieht es nun aus?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn nichts drin steht würde ich die Wohnung so verlassen, wie ich sie übernommen habe. War also alles frisch gestrichen, so sollte man eben auch in Farbe investieren. Ansonsten hilft auch ein Gespräch mit dem Vermieter.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Renovierungsfristen, die in vielen Mietverträgen enthalten sind, können durchaus rechtswirksam sein. Pauschal sagen, die sind alle hinfällig, kann man nicht. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt für Mietrecht oder auch ein Mitarbeiter des Mieterschutzbundes mit Sicherheit sagen. Es kommt rein darauf an, wie das mit dem Renovieren formuliert ist.

Grundsätzlich ist es ratsam, den Vermieter einfach zu fragen. Auch wenn man bei Einzug selbst renoviert hat, könnte der Vermieter eben auf das Entfernen der Tapeten bestehen oder ähnliches. Kommen einem die Wünsche der Vermieters übertrieben vor, dann kann man immer noch Rat suchen.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


iggiz18 hat geschrieben:Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Information nicht im Mietvertrag steht.

Dadurch, dass hier nichts vereinbart wurde, ist doch schon alles gesagt. Verlasse die Wohnung besenrein und entferne alles, was du an Schäden angerichtet hast. Das bedeutet auch, dass z.B. Dübellöcher geschlossen werden sollten. Wenn du die Wände mit Tapeten beklebt hast, dann ist auch das rückgängig zu machen. Wobei ich hier mit der Vermieterin sprechen würde. Evtl. sind die Tapeten ja so, dass sich der Nachmieterin zumutbar sind.

XL hat geschrieben:Die Renovierungsfristen, die in vielen Mietverträgen enthalten sind, können durchaus rechtswirksam sein.

Jede starre Frist ist - in der Bundesrepublik Deutschland - unwirksam. Und eine starre Frist ist auch, wenn da steht, dass bei Auszug zu renovieren ist!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Renovierungsfristen, die in vielen Mietverträgen enthalten sind, können durchaus rechtswirksam sein.

Starre Renovierungsfristen wie Schönheitsreparaturen dürfen im Mietvertrag nicht mehr genannt werden. Zum Beispiel steht bei Herrn Z drin, dass alle 5 Jahre die Tapeten auszuwechseln sind und die Wände zu streichen sind. Dies ist nicht mehr rechtswirksam, denn der Vermieter darf diesen Zeitraum nicht vorschreiben. Er darf lediglich darauf bestehen, dass die Wohnung in Ordnung gehalten wird und kein Schimmel entsteht. Er darf auch bestimmen, dass ein Tapetenwechsel gemacht werden muss. Lediglich aber nur, dass er gemacht werden muss, die Zeit darf er eben nicht vorschreiben.

Dadurch, dass hier nichts vereinbart wurde, ist doch schon alles gesagt. Verlasse die Wohnung besenrein und entferne alles, was du an Schäden angerichtet hast. Das bedeutet auch, dass z.B. Dübellöcher geschlossen werden sollten. Wenn du die Wände mit Tapeten beklebt hast, dann ist auch das rückgängig zu machen. Wobei ich hier mit der Vermieterin sprechen würde. Evtl. sind die Tapeten ja so, dass sich der Nachmieterin zumutbar sind.

Nun einmal kurz zu meinen Mietvertrag die Vormieterin wurde gesagt, dass sie die Wände entweder weiß streichen muss oder eben wenn ich die Farbe weiterhin an den Wänden haben möchte, diese gerne übernehmen kann. Für mich bedeutet dies im Umkehrumschluss, dass ich die Wände auch weiß streichen muss. Zum Auszug hat es aber noch lange Zeit. Wahrscheinlich muss ich da sowieso neu tapezieren, da ich die Fußleisten nie und nimmer sorgsam entfernt bekomme, ohne die Tapeten nicht zu manipulieren und zu zerstören.

Wie ist es denn, wenn man per Telefon eine Auskunft über den Zustand der Wohnung und dessen Verlassen bekommt? Kann man diese Auskunft anfechten? Vielleicht sagt ja die Büroverwaltung, dass es nur weiß gestrichen wird, dem Hausmeister nimmt aber die Abnahme nicht an. Wie kann man sich denn dann auf eine mündliche Absprache berufen? Wie sieht es auch damit aus, wenn Herr Z. während seiner Mitgliedschaft seinen Vermieter gewechselt hat, weil das Haus aufgekauft wurde?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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