Kündigung vom Vermieter - Muss man Renovieren?
A ist vor ein paar Tagen die Kündigung meiner Wohnung in den Briefkasten geworfen worden, das war leider absehbar weil As Vermieter B die Wohnung selber braucht. Nun geht es A ums Renovieren, denn A weiss dass B die Wohnung umbauen will und da müsste A ja dann nicht renovieren? B hat A das nicht direkt gesagt aber A weiß dass B die Wohnung für Bs Sohn umbauen will.
Wie ist das nun: kann A so einfach raus ohne was zu machen oder sollte A das besser schriftlich haben, was ist da richtig?
So etwas sollte im Mietvertrag zu finden sein. Ansonsten würde ich einfach mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und nachfragen, ob man das nun machen soll, weil es ja dann eh wieder geändert wird. Bei manchen Verträgen muss man etwas machen und bei anderen nicht und sicherlich wird sich der Vermieter in diesem Fall darauf einlassen, dass die Wohnung einfach nur Besenrein hinterlassen wird.
Im Mietvertrag ist festgeschrieben, ob und in welchem Umfang man renovieren muss. Viele Mieter müssen nur weiße Raufasertapete hinterlassen. Ich zum Beispiel muss beim Auszug gar nicht renovieren, weil ich meine Wohnung unrenoviert übernommen habe. Da nun aber A bekannt ist, dass nach seinem Auszug Umbauarbeiten anstehen, sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Ich gehe davon aus, dass der Vermieter in diesem Fall auf eine Renovierung verzichten wird, weil man es nach dem Umbau ja erneut machen müsste. Eventuell wird man da vielleicht einen Teil der Kosten an A weiterreichen wollen, weil der sich ja seine Renovierung zum Auszug sparen konnte.
Mir wurde mal zu diesem Thema gesagt, dass man die Wohnung so hinterlassen muss, wie man sie vorgefunden hat, wenn man sich nicht mit dem Nachmieter einigt. Dies bedeutet wiederum, dass man in den Übergabeprotokoll nachschauen müsste. Bei mir steht dies aber nicht drin. Ich habe mich ja mit meiner Vormieterin geeinigt. Des Weiteren wurde mir gesagt, dass das Renovieren laut Mietsvertrag (siehe Schönheitsreparaturen, die mit Zeiten vorgeschrieben sind) nicht einzuhalten wäre. Der Vermieter kann dies nicht mehr vorschreiben. Oftmals hat man aber einen alten Vertrag und deswegen steht es noch drin. Im Internet fand ich dann aber, dass man die Wohnung auch so überlassen kann, solange es natürliche Streichungen der Wand sind. Es muss nicht unbedingt weiß sein.
Wenn der Vermieter geplant hat, die Wohnung zu sanieren, verzichtet er in der Regel auf Renovierungsarbeiten und die Wohnung muss nur besenrein übergeben werden. Gerade wenn der Vermieter seinem Mieter kündigt und darauf angewiesen ist, dass die Wohnung geräumt wird, ist da einiges an entgegenkommen zu erwarten. Der Vermieter möchte ja nicht noch Monate damit zubringen, mit seinem ehemaligem Mieter zu streiten.
Da das an sich ein Fall einer Eigenbedarfskündigung sein dürfte, die bestimmten Regeln unterliegt, würde ich generell erst mal prüfen oder prüfen lassen, ob die Kündigung wirklich rechtskräftig wäre. Meistens kann man dann noch ein paar Sachen aushandeln. Wie eben Übergabe nur besenrein und so weiter.
Die Aussagen, dass Renovierungsklauseln immer ungültig sind, stimmt so nicht. Je nachdem wie diese Renovierungsklauseln formuliert sind, würde der Vermieter damit sogar einen Rechtsstreit gewinnen. Bei einer Eigenbedarfskündigung kann das aber unter Umständen anders aussehen.
Auch die Aussage, man muss sich eben mit dem Nachmieter einigen, stimmt so nicht. Wenn man zum Beispiel sich mit dem Vormieter einigt, dass man dessen roten Wände übernimmt, kann der Vermieter bei Auszug trotzdem auf weißen (oder hell gestrichenen) Wänden oder gar Wände ohne Tapeten bestehen.
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