Steuer: Identifikationsnummer auch bei 400 Euro Job angeben?
A hat einen 400 Euro Job und ihr wurde nun eine Teilzeit im gleichen Unternehmen angeboten. A steht nun vor dem Problem, dass sie keine Identifikationsnummer zugeschickt bekommen hat, die ja die Steuerkarte ersetzt. Als A mir das erzählte war ich schon ein wenig erstaunt, weil ich bisher bei jedem 400 Euro Job auch damals meine Steuerkarte abgeben musste, damit man beim Finanzamt auch sicher war, dass ich nicht mehr als einen 400 Euro Job angenommen habe. A hat die Identifikationsnummer nun beim Einwohnermeldeamt bekommen.
A arbeitet aber schon seit Jahren als 400 Euro Jobber. Muss man seit dem es die Steuerkarten nicht mehr gibt keinen Nachweis mehr führen, dass man diesen einen Job nur hat, also muss man die Identifikationsnummer nicht beim Unternehmen angeben?
Ich übe seit Oktober letzten Jahres einen 400 Euro Job aus; da dies mein erster ist, kann ich nicht sagen wie es vorher war, aber ich denke nicht dass sich von Oktober bis heute soviel geändert hat. Ich musste auf jeden Fall auch meine Identifikationsnummer angeben, so wie alle meine Kolleginnen auch, auch die, die erst vor kurzem angefangen haben.
@ Nana_2011: Das habe ich mir gedacht. Aber A meinte nun zu mir, dass sich der Arbeitgeber diese Nummer beim Finanzamt auch selber holen kann. Aber fällt das nicht unter Datenschutz? A`s Mann, der einen Vollzeitjob hat, musste diese Identifikationsnummer auch nicht angeben, weil der Arbeitgeber diese vom Finanzamt bekommen hat. Kann das sein? Oder irrt sich A da und kann sich vielleicht nur nicht mehr erinnern? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber an die Daten kommen kann. Das ist doch Datenschutz, oder?
Ich bin da jetzt sicherlich kein Experte auf dem Gebiet, aber ich denke eigentlich nicht, dass es so einfach ist, dass sich der Arbeitgeber die Nummer einfach selbst holt. Dadurch dass der Arbeitnehmer diese Nummer angibt, kann der Arbeitgeber sich ja erst die wichtigen, benötigten Daten abholen, die für die Abrechnung gebraucht werden. Aber dafür muss ja der Arbeitnehmer diese Nummer erst angeben; und sonst würden doch die Arbeitgeber gar nicht erst danach fragen, wenn sie die Nummer einfach selbst holen können. Ich würde jedenfalls erst mal doof gucken, wenn sich die Nummer jemand besorgt hat, ohne dass ich davon weiß und würde auch vermuten, dass das unter Datenschutz fällt.
Für uns ist bei Minijobbern nur die Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer wichtig um die Pauschalabgaben richtig abzuführen. Alles andere benötigt man nicht unbedingt und wurde bei uns nie von Minijobbern gefordert. Denn es stimmt nicht, dass man nur einen Minijob haben darf. Man darf bis auf die Gleitmonate und den erlaubten Einmalzahlungen nur nicht über mehrere Monate mehr als 400€ einnehmen. Ob man nun mit nur einem Job an diese 400€ kommt oder aber durch 3-4 Aushilfsstellen, spielt überhaupt keine Rolle. Die Minijobs laufen alle über die Minijobzentrale und da fällt es schon auf, wenn jemand mehr als erlaubt abzugsfrei verdient. Dann werden die Arbeitgeber angeschrieben und um Stellungnahme gebeten und irgendwann klingelt das Finanzamt. Um das aufzudecken braucht der Arbeitgeber/das Finanzamt keine Steuer-ID.
Ich kenne es persönlich auch nur so, dass man ab Teilzeit eben die Steuerkarte, denn das geplante Ende der Pappe wurde ja nun doch verschoben, vorlegen muss. Klar, denn ab 401€ ist es eine sozialversicherungspflichtige Stelle und somit gelten da andere Regelungen. Die Identifikationsnummer braucht man ja mittlerweile für verschiedene Bereiche und da finde ich es schon seltsam, dass der Person das Fehlen dieser erst jetzt aufgefallen ist. Komisch finde ich auch, dass nur nach dieser ID gefragt wurde. Denn wer jetzt zum ersten Mal eine sozialversicherungspflichtige Stelle annimmt, wird sich beim zuständigen Finanzamt eine Erstbescheinigung besorgen müssen. Dafür braucht man übrigens auch die Identifikationsnummer. Da eben alles noch um ein Jahr verschoben wurde, würde der Arbeitgeber ansonsten nach der Steuerkarte von 2010 fragen.
Bei Minijobs bis aktuell 450 Euro gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Arbeitgeber versteuert den Beitrag pauschal mit 2 Prozent oder der Arbeitnehmer arbeitet auf Lohnsteuerkarte. Wahrscheinlich muss die Nummer neu erstellt werden und dann dem Arbeitgeber einmalig genannt werden.
Die Identifikationsnummer muss ja nur benannt werden. Sie steht auf einigen Dokumenten, sodass man die Nummer nicht noch mal hinterfragen muss, wenn man den amtlichen Brief nicht hat. Ich musste auch bei einen Minijob diese Identifikationsnummer angeben. Stellt ja auch gar kein Problem dar. Das mit der Bezahlung ist natürlich so, wie es Juri1877 bereits beschrieben hat.
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