Hartz4: Neu Einkleidung durch Verkaufserlös bei Ebay?

vom 15.05.2014, 18:06 Uhr

Bei den verkauften Sachen handelte es sich um Markensachen, die sich A letzten Sommer gekauft hatte. Damals hatte A noch seinen Job und trug meistens seine Lieblingsmarken. A möchte auch wieder abnehmen, aber seit er in die Hartz4 Bezüge abgerutscht ist, weil es immer nur Absagen hagelte, hat er aus Frust immer mehr Süßes gegessen, weil es ihm psychisch half.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Und auf welcher Grundlage wird nun von der Agentur für Arbeit begründet, dass man diese Einnahmen auf die laufenden Bezügen anrechnen will? Denn ohne diese Kenntnis kann man kaum einen Rat geben, wie A sich dagegen wehren kann. Wobei ich es auch nicht ganz nachvollziehen kann, wie man sich in so kurzer Zeit ein solches Gewicht einfach nur anfuttern kann.

Auch die kurze Zeit zwischen Jobverlust und Bezug von Arbeitslosengeld II macht mich stutzig. Wenn A wirklich so schnell Arbeitslosengeld II beantragen musste, dann kann der Job ja nur von kurzer Dauer gewesen sein. Wo man wieder hinterfragen muss, warum das so ist. Sollte A immer nur Jobs von kurzer Dauer gehabt haben, dann war es sicherlich auch nicht unbedingt sinnvoll das Einkommen gleich in Markenkleidung zu investieren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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