Entschädigungszahlung bei Gerichtsirrtum und Fehlurteil
Der Fall von Ulvi Kulac und dessen Freispruch ist ja derzeit in aller Munde und die meisten Menschen haben sich ja bestimmt auch über diesen gefreut. Was mir jedoch etwas schleierhaft ist, ist warum Ulvi Kulac für seine über 10 Jahre andauernde Haft keinen Cent Haftentschädigung erhalten soll.
Warum verweigert man dem Ulvi Kulac denn eigentlich eine Entschädigungszahlung? Hat denn nicht jeder irrtümlich verurteilte Mensch einen Entschädigungsanspruch für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe? Welche Umstände hebeln denn eine Entschädigungszahlung womöglich aus und wie ist eure diesbezügliche Empfindung im Fall Ulvi Kulac?
Ist denn eine Entschädigung verweigert worden? Der Freispruch erfolgte doch erst heute, wie ich im Internet las. Ferner ist er zwar freigesprochen, aber kein freier Mann, weil er wegen anderen Delikten sich noch in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Wie das mit einer Entschädigung geht, das kannst du dir hier durchlesen. Ganz so einfach und so schnell geht das nicht, wie du lesen wirst.
Cid hat geschrieben:Ist denn eine Entschädigung verweigert worden?
Wie im Fernsehen berichtet wurde, stünde diese ihm wohl nicht zu, weil er zum Zeitpunkt des damaligen Urteilsspruchs schon in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war. Was das eine mit dem anderen jetzt zu tun haben soll, weiß ich auch nicht, aber da ist das letzte Wort sicherlich auch noch nicht gesprochen.
Nur weil jemand psychisch krank ist und in einem dementsprechenden Krankenhaus untergebracht wurde, kann man ihn ja nicht unschuldig verurteilen, einsperren und ihm für die nicht berechtigte Haft eine Entschädigung vorenthalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so läuft. Wenn er zum Zeitpunkt des Urteilspruchs in der Psychiatrie war, kann er das aber nicht gewesen sein, als man ihn ausgemacht hat als angeblichen Verbrecher. Sonst hätte er doch keine ihm untergeschobene Tat begehen können, oder? Das ist ein wenig undurchsichtig. Ich denke, dass der Verteidiger da schon einen Antrag auf Entschädigung stellen wird. Denn das ist in meinen Augen keine Begründung und nicht berechtigt, nur weil er in der Psychiatrtie ist.
Ich habe gelesen, dass ihm keine Haftentschädigung zusteht, weil er keinen einzigen Tag tatsächlich in Haft war, sondern eben in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht war. Somit stellt sich die Frage, ob es eine Entschädigung für gesunde Menschen gibt, die in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen wurden. Ich kann dazu nichts finden. Dabei wäre es auf jeden Fall angemessen. Denn der Freiheitsentzug war gerichtlich angeordnet. Wo er umgesetzt wird, ist dabei doch vollkommen egal.
Aber ich denke, es ist wirklich zu früh auf diesem Gebiet zu spekulieren. Fakt ist, dass schon die Haftentschädigung schwierig ist zu erkämpfen. Die Grundentschädigung ist gering (25 € pro Tag) und weitere finanzielle Schäden muss man langwierig nachweisen. Also was man beispielsweise im Job verdient hätte oder dass man die Wohnung aufgrund der Haft verloren hat.
Eine Entschädigung für den Freiheitsentzug in einer psychiatrischen Klinik zu erkämpfen, dürfte noch schwieriger sein. Gesund - krank ist eine viel kompliziertere Konstellation als unschuldig - schuldig. Sie werden einfach sagen, dass es auch ohne die Tat angebracht war, ihn psychiatrisch zu behandeln. Er hat ja definitiv ein paar andere Dinge auf dem Kerbholz. Und da sich der Staat enorm schwer damit tut, einen Fehler in der Urteilssprechung zuzugeben und Unschuldige angemessen zu entschädigen, wird er alles versuchen, dies zu umgehen.
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