Hartz 4 - Kinder und Ferienjob
Familie A bekommt seit ca einem Jahr Hartz 4 Bezüge. Der Sohn ist 15 Jahre alt und möchte in den Ferien arbeiten gehen. Er hat auch schon eine Zusage für einen Job. Nun hat der Junge Angst, dass er sein sauer verdientes Geld abgeben muss, weil die Eltern ja Hartz 4 bekommen.
Muss Familie A das Einkommen in den Ferien beim Amt angeben? Droht dem Jungen nun, dass er anteilsmäßig auch sein Geld abgeben muss?
Ich denke einmal ja, denn es handelt sich erst einmal um eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach dem Gesetz. Der betreffende Junge erhält ja somit auch eine gewissen Teil vom Hartz 4 Bezug laut der gesetzlichen Berechnungsgrundlage. Gibt er nun den Ferienjob bei der Arge nicht an, machen sich die Eltern sogar strafbar. Sie müssen den Ferienjob zustimmen, der der Junge noch minderjährig ist.
Die optimalste Lösung wäre es, wenn die Eltern sich im Vorfeld bei der Arge noch einmal genau darüber informieren würden. Es kann nämlich auch passieren, dass sich dadurch die Hartz 4 Leistungen für die Familie durch den Ferienjob des Jungen deutlich verringern.
Da wir aktuell einen solchen Fall bei uns im Betrieb haben, muss ich dir leider mitteilen, dass das Einkommen des Sohnes angegeben werden muss und in der Bedarfsrechnung angerechnet wird. Selbst dann wenn es um einen Steuerfreien Ferienjob handelt.
Die ersten 100 € seines Verdienstes darf der Junge behalten. Alles zwischen 100 und 800 € wird mit 80% angerechnet, über 800 € werden 90% des Einkommen angerechnet und ab dem Höchstbetrag von 1200 € fließt das Einkommen in voller Höhe in die Bedarfsrechnung ein.
Genau diesbezüglich gab es vor einiger Zeit ein Verfahren. Eine Schülerin, deren Mutter Hartz 4-Empfängerin war, arbeitete in den Ferien, um sich ein Musikinstrument leisten zu können. Die Arge verlangte das Geld, das über der Einkommensgrenze lag, zurück und die Mutter klagte dagegen.
Tatsächlich bekam aber die Arge vor Gericht Recht, da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und die Tochter somit ebenso an die Einkommensgrenzen gebunden ist.
Es gab zwar einen ziemlichen Aufschrei, dass das ungerecht sei, aber es wurde nun mal so entschieden. Daher muss der 15-jährige wohl ober übel erst mal bei der Arge anfragen, wie hoch die Einkommensgrenze ist und damit rechnen, dass alles, was darüber liegt, eben die Arge bekommt.
Wenn der betreffende Junge in diesem Fall sein genaues Einkommen durch den Ferienjob kennt, kann man doch auch speziell bei der Arge nachfragen. Dann kann sich die Familie auf eventuelle Enschnitte im Leistungsbezug auch direkt einstellen. Oder der Junge kann sich eine anderen Ferienjob suchen, bei dem er unter Umständen mehr Geld behalten darf. Es kann sich somit auch die tägliche Arbeitszeit stark verringern.
Alle Jobs in Hartz IV werden gleich angerechnet. Die Grundlage dafür bildet § 11 b SGB II. Die ersten 100 Euro sind als Werbungskosten frei, von 100 bis 1.000 Euro brutto sind 20 Prozent frei und von 1.000 bis 1.200 Euro sind 10 Prozent frei und bei mindestens einem Kind sind von 1.000 bis 1.500 Euro mindestens 10 Prozent frei. Bei Jobs über 400 Euro können höhere Werbungskosten geltend gemacht werden.
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