Welche Strafe bekommt man wenn man Wahlplakate abnimmt?

vom 14.05.2014, 19:48 Uhr

Ich habe in einem anderen Thread erwähnt, dass NPD Wahlhelfer Plakate anderer Parteien einfach so abgenommen haben. Nun frage ich mich welche Strafe man dafür bekommt. Bekommt man überhaupt eine Strafe? Und wie wäre es, wenn man Plakate beschmiert? Mit was müsste man dann rechnen, wenn man erwischt wird?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das Beschmieren von Plakate oder die Zerstörung von Plakaten fällt wohl in das Feld der Sachbeschädigung. Wenn diese NPD-Wahlhelfer erwischt werden, dann könnten sie eine Anzeige auf das Auge gedrückt bekommen. Ich denke, dass noch weitere Folgen der Fall sein könnten, wie unlauterer Wettbewerb oder Sonstiges. Aber dazu bin ich zu unbewandert in der Rechtssprechung.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12595 » Talkpoints: 13,30 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Für die NPD-Leute, die die Plakate anderer Parteien einfach abgenommen haben, müsste es eine drastische Strafe geben, dass sie vom Gesetz aus aus der Partei lebenslang ausgeschlossen werden müssen. Die zwei, die für den Stadtrat kandidieren, müssten zusätzlich noch eine hohe Geldstrafe bekommen oder alle vier NPD-Leute ab ins Gefängnis für zwei Monate ohne Vergünstigung. Da können sie in Einzelzellen nachdenken

Richtig ist glaube ich auch, dass die Parteien von der Bundesregierung vor der Wahl Geld für Werbezwecke bekommen, wenn sie gewisse Prozentzahlen erreichen. Wenn das so ist, müsste es zurückgezahlt werden. Hier wurden 3,2% erreicht. Für das Beschmieren der Wahlplakate wird es wohl eine Geldstrafe geben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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