Gesetzliche Regelungen zur deutschen Abgabenordnung
In Deutschland gibt es ja eine so genannte Abgabenordnung. Was besagt denn diese und wird diese gesetzlich geregelt oder können die Städte und Gemeinden ihre Abgabenordnungen selbst definieren und festlegen? Fallen denn auch sämtliche Steuerarten unter irgendwelche Abgabenordnungen?
Die Abgabenordnung (AO) regelt allgemeine Vorschriften zur Durchführung des Steuergesetze, die durch Bundesgesetze oder Europarecht geregelt sind.
In der Abgabenordnung sind z.B. solche Sachen wie Säumniszuschläge, Stundungszinsen oder auch Selbstanzeige geregelt. Die Regelungen gelten dann auch für sämtliche Steuerarten, sofern dies dort nicht spezifisch für diese Steuerart geregelt wurde. Mit 415 Paragraphen ist es ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk.
Es gibt in Deutschland nur eine Abgabenordnung, diese wird auf Bundesebene verfasst und beschlossen. Dementsprechend können die einzelnen Länder, Gemeinden und Städte für Bundessteuern keine eigenen Abgabenordnungen erlassen, jedoch für eigene Steuern und Abgaben eigene Vorschriften festschreiben. In der Praxis jedoch verweisen die Länder in ihren Steuervorschriften stets auf die bundesrechtliche Abgabenordnung.
Die Abgabenordnung selbst regelt die Grundlagen des Steuerverfahrenrechts mit Ausnahme des Steuergerichtsrechts, das in der Finanzgerichtsordnung (FGO) festgelegt ist. Aufgrund dieser grundlegenden und umfassenden Bedeutung wird die Abgabenordnung auch als Grundgesetz des Steuerrechts bezeichnet. Die einzelnen Steuerarten wie Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer sind dort nicht geregelt, die Regelungen betreffen nur das Wie des Steuerzahlens, also wie die Steuererklärungen wo einzureichen sind, wie das weitere Vorgehen ist, was für Finanzämter es gibt und was die machen dürfen.
Gerade die darin geregelten Kompetenzen der Finanzämter sind sehr interessant, da sie sehr weitreichend sind. So sollte man sich auch mal die Regelungen am Ende der Abgabenordnung anschauen, wo der sogenannte Gesetzesvorbehalt geschrieben steht. Mit diesem Gesetzesvorbehalt werden die Grundrechtseinschränkungen durch die Abgabenordnung deutlich gemacht, und es sind sehr viele Grundrechte, die die Abgabenordnung einschränkt.
Andererseits regelt die Abgabenordnung nicht nur die Kompetenzen der Finanzämter, sondern auch die außergerichtlichen Verfahrensrechte der Steuerbürger gegenüber den Finanzämtern. So wird dort geregelt, wie, wo und wann der Steuerbürger gegen eine fehlerhafte Steuererklärung vorgehen kann. Auch die möglichen Vorgehensweisen des Steuerbürgers gegen andere Steuerverwaltungsakte wie Schätzungen und Ähnlichem sind dort festgeschrieben.
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