Berechnung der Höhe einer Zweitwohnungssteuer
In Deutschland wird ja schon einige Jahre eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Mich würde jetzt mal interessieren wie diese Zweitwohnungssteuer überhaupt berechnet wird und welche Werte dieser als Bewertungsgrundlage dienen? Hat man denn eigentlich auch Möglichkeiten diese Zweitwohnungssteuer zu umgehen oder sich davon befreien zu lassen?
Diese Frage lässt ich überhaupt nicht so einfach beantworten, da es sich hier um eine kommunale Steuer handelt und die Regelungen auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind. Gerade gestern Abend war eine Diskussion im Fernsehen, wonach z. B. Verheiratete in Berlin dieser Steuer nicht unterliegen. Eine Befreiung dürfte auch sicher mit dem Einkommen zusammenhängen.
FinanzScout hat geschrieben:Hat man denn eigentlich auch Möglichkeiten diese Zweitwohnungssteuer zu umgehen oder sich davon befreien zu lassen?
Das geht natürlich: wenn du als Straftäter deine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt absitzt und dies somit zu deinem Hauptwohnsitz wird, ist in aller Regel deine alte Wohnung (sofern du sie dir noch leisten kannst) zum Zweitwohnsitz geworden, bei der du aber auf Antrag von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden kannst. Die Alternative wäre ja, deinen Hauptwohnsitz aufzugeben. Was aber dem Gerechtigkeitsempfinden der anderen Mitbürger zuwiderlaufen würde und daher nicht geht.
Oder aber du ignorierst die Pflicht zur Meldung, so können die Finanzbehörden auch nicht auf die Idee kommen, dich entsprechend zu besteuern. Wobei diese Handlung schon eine Ordnungswidrigkeit bedeutet und ich weiß nicht, ob in dessen Folge auch ein Steuerverfahren eingeleitet werden würde. Was zu einem so hohen Risiko werden würde, dass es vermutlich nicht wirklich anzuraten ist.
Nicht alle Städte haben eine Zweitwohnungssteuer. es sind sogar nur relativ wenig und meistens größere Städte. Wenn Du also in Ort A Deinen Hauptwohnsitz hast und in Ort B Deinen Nebenwohnsitz, auf den Du Zweitwohnungssteuer zahlen müsstest, dann kannst Du Dich auch ummelden und Ort B zum Hauptwohnsitz machen. Ist A eine Kommune, die keine solche Steuer hat, dann lohnt sich das.
Eine Alternaive ist es, sich in Ort B nicht anzumelden. Wenn Du dort etwas bei jemanden mit wohnst, die Wohnung also gar nicht über Dich läuft (etwa über den Partner oder andere WG-Angehörige), dann kann man ja sagen, dass man dort gar nicht richtig wohnst, sondern nur regelmäßiger Gast ist. Ohne Anmeldung muss man keine Steuer zahlen.
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