Wann und wie sind Bestattungskosten steuerlich absetzbar?
Der Ehemann einer Bekannten ist im Januar verstorben und nun hat der älteste Sohn seiner Mutter gesagt, dass sie alle Quittungen gut aufbewahren soll, weil sie die Bestattungkosten steuerlich absetzen kann.
Ich habe da ehrlich gesagt noch nichts von gehört. Aber wenn das so ist, würde ich gerne wissen, wann und wie man die Bestattungskosten eines Angehörigen absetzen kann und kann man das auch, wenn beispielsweise die Mutter oder Schwiegermutter stirbt, die nicht im gleichen Haushalt gelebt hat?
Man kann die Bestattungskosten naher Angehöriger als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen, wenn sie nicht von der Erbmasse bezahlt werden können. Wenn die Frau also von ihrem Mann mehr geerbt hat, als die Beerdigung kostet, kann sie die Kosten nicht absetzen.
Man kann auch Scheidungen, Krankheitskosten und Pflegeheimkosten ganz oder teilweise von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Bestattungskosten, die das Erbe übersteigen, sind außergewöhnliche Belastungen und können je nach Einkommen und Familienstand über gewissen Grenzen abgesetzt werden. Die Grenzen sind in § 33 (3) EStG genauer erläutert. Dabei sieht das Finanzamt 7.500 Euro als maximal angemessenen für eine Beerdigung an. Deshalb sollte man sich bei Annahme eines Erbes auch darüber Gedanken machen.
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