Einkommen aus Untermiete, wie versteuern?

vom 18.05.2012, 12:58 Uhr

Wie ich hier schon erwähnt habe, Untermiete: schriftliche Einverständnis des Vermieters? möchte A ja ihre Wohnung bzw. einen Teil ihrer Wohnung untervermieten. A ist klar, dass sie diese Einnahmen auch versteuern muss.

Wie wird das versteuert? Muss A dafür ein Gewerbe anmelden oder wo und wie muss sie das beim Finanzamt, bei der Steuererklärung eintragen? A hat bisher die Steuererklärung immer selber gemacht, weil nicht viel einzutragen war. Sollte sie das im Falle der Untervermietung eher von einem Steuerberater machen lassen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ganz streng genommen müsste man bei einer Versteuerung wohl zum einen die Einnahmen und zum anderen die Ausgaben der Wohnung gegenüberstellen, streng genommen wird damit in den meisten Fällen eher kein "Gewinn" erzielt und ist dann irrelevant. In der Steuererklärung selbst gibt es die Einnahmeart "Vermietung und Verpachtung", genau da müssen eben solche Mieteinnahmen angegeben werden. Gleichzeitig kannst du dann die eigenen Kosten, die dir durch die Wohnung entstehen gegenrechnen. Vermutlich landest du also irgendwie bei Null, das juckt dann im Endeffekt niemanden. Nur dann wenn eindeutig mehr Miete eingenommen als bezahlt wird, würde der übersteigende Anteil als Einkommen zählen.

Ich weiss nicht ganz genau, ob sich an der Höhe inzwischen irgendetwas geändert hat, aber es galt mal die Regel, dass eine Steuerfreiheit vorliegt, sofern der Gewinn im gesamten Jahr unter 410Euro liegt. Ob das bei euch passt. müsst ihr eben gegebenenfalls mit euren eigenen Kosten durchrechnen. Bleibt mehr übrig müsste dann eben entsprechend versteuert werden.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Für das Untervermieten ist natürlich keine Gewerbeanmeldung von Nöten. Die Versteuerung ist hier aber ziemlich einfach, weil auf den entsprechenden Vordrucken gerade so eine Einkommensart (Einkommen aus Vermietungen) schon immer im Standardvordruck, der an alle geht, vorgesehen ist. Hier sind die Einkommen aus der Vermietung anzugeben. Entsprechende Kosten werden dann entsprechend auch anzusetzen sein, was das zu versteuernde Einkommen entsprechend verringert.

Wenn A die Steuererklärung regelmäßig selbst gemacht hat, sollte der Teil schon ins Auge gestochen sein. Ebenso natürlich wie beispielsweise die Formulare um Einkommen aus Kapitalerträgen aufzunehmen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es handelt sich hierbei um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dafür ist keine Gewerbeanmeldung notwendig, da es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt. Allerdings bin ich mir nicht so sicher, was du alles als Ausgaben ansetzen kannst, da dir das Eigentum eigentlich nicht gehört. Ein Steuerberater wird wohl einige hundert Euro dafür haben wollen. Dies kann man zwar wieder in der Steuererklärung absetzen, aber die Kosten hat man trotzdem.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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