Kapitalertragssteuer rückwirkend erstatten lassen?

vom 15.01.2012, 19:06 Uhr

Auf Zinsen und Dividenden muss man bekanntlich eine Kapitalertragssteuer zahlen. Bei mir ist es nun allerdings so gewesen, dass die Bank mir von meinen gutgeschriebenen Zinsen direkt die Abgeltungssteuer abgezogen hat, die quasi eine Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer ist.

Das war im Grunde auch mein Fehler, weil ich meinen Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt hatte. Soweit ich informiert bin, kann ich mir die Kapitalertragssteuer aber doch rückwirkend erstatten lassen, da ich insgesamt nicht über dem Sparer-Pauschbetrag liege, oder?

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» Lupenleser » Beiträge: 1129 » Talkpoints: 850,95 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist genau so, wie du schon selbst sagst bzw. vermutest. Die Abgeltungssteuer ist genauso wie die frühere Zinsabschlagsteuer quasi eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, also auf den Teil, der die Einnahmen aus Kapitalvermögen betrifft. Der Freistellungsauftrag dient nur dazu, den Abzug durch die Bank zu verhindern.

Wenn du es also nur versäumt hast, einen ausreichenden Freistellungsauftrag zu stellen, an sich aber noch innerhalb des Sparer-Pauschbetrages liegst, dann werden dir auch keine Steuern belastet. Du bekommst die Steuern also über die Einkommensteuererklärung zurück.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 Prozent. Als Lediger hat man hier einen Freibetrag von 800 Euro und Verheiratete sind mit 1.600 Euro dabei. Mit diesen 25 Prozent ist alles abgegolten, auch wenn der persönliche Steuersatz höher liegt. Wenn der Steuersatz niedriger ist, dann kann man sich die Differenz mit einer Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Persönlich finde dies zwar etwas ungerecht, dass Spitzenverdiener so billig davonkommen, aber ändern kann ich es leider nicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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