Was kann man nicht von der Steuer absetzen?

vom 10.05.2014, 14:58 Uhr

Da hier oftmals Leute fragen, ob man dieses oder jenes von den Steuern absetzen kann, würde ich gerne eine Liste haben, welche Sachen man von der Steuer nicht absetzen kann. Auch würde mich es interessieren, was so alles zusammen kommt. Was mir halt gerade einfällt, sind Lebensunterhaltungskosten (Essen und Trinken - sofern es keine Pauschale ist für eine Arbeit, die es nicht zulässt, dass man 24 Stunden nicht nach Hause kommt), die erste Wohnung, viele Medikamente (erst wenn es zu einer größeren Belastung kommt), Strom, KFZ-Haftpflichtversicherung. Das wär's dann aber auch schon.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich finde die Idee der Erstellung einer solchen Liste sehr gut. Allerdings fürchte ich, dass diese Liste sehr schnell veralten wird, denn das Steuerrecht wird immer wieder geändert. Der Präsident des Bundesfinanzhofes und damit der höchste deutsche Steuerrichter sprach einmal von einer Halbwertszeit von vier Wochen, danach sei steuerrechtliches Wissen bereits veraltet. Das folgt unter anderem daraus, dass Steuerrecht ein sogenanntes Lenkungsrecht ist, das heißt, dass der Staat das Steuerrecht verwendet, um finanzielle Mittel in ihm genehme Bahnen zu lenken.

Grundsätzlich lässt sich aber immer sagen, dass nur das steuerlich geltend gemacht werden kann, was dem Geldverdienen förderlich ist. Umgekehrt ist alles das NICHT steuerlich absetzbar, was der privaten Lebensführung oder gar dem Privatvergnügen dient. Aber die Linie zwischen diesen beiden Bereichen ist dünn und verschwommen. Der Staat verletzt diese Linie auch sehr oft und sehr gerne, wenn es irgendwelchen mehr oder weniger sinnvollen Gründen dient.

Zu der Liste gehören auf jeden Fall auch Privatreisen wie Urlaub, Geschenke an Freunde und die Ehefrau beziehungsweise den Ehemann und natürlich Kleidung, soweit es keine Berufskleidung ist.

» littleviking » Beiträge: 133 » Talkpoints: 63,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


In § 12 EStG gibt es eine kleine Aufzählung von Dingen, die nicht absetzbar sind. Hierbei geht es hauptsächlich um Kosten der Lebensführung und Strafzahlungen. Das Knöllchen ist also nicht absetzbar. Die KfZ-Haftpflicht ist absetzbar! Allerdings nicht die Kasko-Zusatzversicherung. Krankheitskosten sind über gewissen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wie man in § 33 EStG nachlesen kann. Dabei bleiben je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1 und 7 Prozent vom Brutto nicht absetzbar. Die Fahrtkosten gehören allerdings hinzu. Da die gesetzlichen Krankenkassen allerdings die Zuzahlungen auf 1 bis 2 Prozent beschränken, kommen die meisten nicht in den Genuss dieser Steuervorteile.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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