Nicht nachvollziehbare Entscheidungen in Gefängnissen
Vor einigen Tagen war eine große Schlagzeile über den bewaffneten Bankräuber Michael Wheatley, welchem zum 3. Mal die Flucht gelang. Das erste Mal wurde er in den 80er Jahren 9 Jahre für einen Postüberfall inhaftiert. Er floh 1988 als ihm Ausgang für einen Krankenhausbesuch gewährt wurde. Das folgende Jahr nutzte er um 9 bewaffnete Überfälle zu unternehmen, bis er schließlich gefasst wurde.
3 Jahre später floh er erneut, als ihm Ausgang für den Optiker gestattet wurde. Diesmal begann er 8 Überfälle, bevor er 1993 gefasst wurde und 7 Jahre bekam. Im Jahr 2001 wurde er dann auf Bewährung entlassen und, ihr werdet es sicher schon vermuten, fing gleich wieder eine Serie von Banküberfällen an.
Bei seiner Verhandlung im Jahre 2002 wurde er nach seinem Beruf gefragt, welches er mit bewaffneter Räuber beantwortete. Er bekam 13-mal lebenslänglich mit dem Zusatz, dass er mindestens 8 Jahre absitzen, bevor er für frühzeitige Entlassung appellieren kann. Am letzten Samstag, dem 3. Mai 2014, bekam er einen vorübergehenden Ausgang genehmigt. Und, Überraschung, begann mehrere Überfälle. Heute wurde er in Ost London schließlich nach einem weiteren bewaffneten Überfall gestellt.
Sein Spitzname lautet übrigens Skull Cracker, zu Deutsch Schädel Knacker, welcher nicht von ungefähr kommt. Er bevorzugt es, Menschen mit dem Griff seiner Waffe direkt auf den Kopf zu schlagen. Hierunter befindet sich auch eine 73 jährige Frau.
Wenn man eine solche Geschichte hört, fragt man sich doch, was in der Welt verkehrt läuft. Wie kann man den einen derart gefährlichen und offensichtlich unbelehrbaren Mann immer wieder auf freien Fuß setzen. Spätestens nach der 2. Flucht hätte den Gefängnisleitern doch klar sein müssen, dass sich dieser Mann einfach nicht ändern will. Müssen hier erst Menschen sterben, damit verstanden wird das er hinter Gitter gehört und dort auch seine Zeit absitzen sollte?
Was haltet ihr von dieser Geschichte und dem offensichtlichen Versagen der Gefängnisse beziehungsweise der Justiz? Denkt ihr dies ist nur ein Einzelfall oder habt ihr bereits von ähnlichen Fällen gehört? Oder gibt es in Deutschland gar keine Gefängnisse, die einen Freigang erlauben?
Dieser Mann scheint wirklich unbelehrbar zu sein. Aber die Geschichte klingt vor allem aus juristischer Sicht unglaublich. Meines Wissens kann man in Deutschland nicht mehrmals lebenslänglich bekommen. Aber wenn man lebenslänglich bekommt, kann man erst frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf frühzeitige Haftentlassung stellen. 8 Jahre statt 13 Mal lebenslänglich steht für mich in keinem ausgewogenen Verhältnis.
Freigang gibt es in Deutschland durchaus. Aber unter strengen Voraussetzungen. Verstößt man einmal bei einem Freigang gegen die Auflagen, bekommt man keinen mehr. Die Erlaubnis ist vor allem von der Führung, also vom Verhalten des Häftlings abhängig und nicht davon, ob er was von außerhalb braucht. Muss er also zu einem Optiker, ist das kein Grund, ihn einfach gehen zu lassen. Ich nehme an, dass der Optiker ins Gefängnis bestellt würde oder der Häftling unter Bewachung zu einem Optiker gebracht würde.
Also für mich klingt die Geschichte wirklich unglaublich. Aber ich kann meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass so etwas in Deutschland unmöglich wäre. Sicherlich passieren immer mal wieder solche Dinge, wenn man einem Sträfling vertraut und ihm Freigang gewährt. Manchmal muss man das Risiko auch einfach eingehen, wenn das System nun mal auf Resozialisierung ausgelegt ist. Und diese Auslegung finde ich absolut richtig, je nach Fall. Aber nach einer gewissen Anzahl an Vorkommnissen sollte schon klar sein, dass das Risiko zu groß ist. Eigentlich müsste dann jeder Antrag auf frühzeitiger Entlassung und Freigang abgelehnt und nach dem Absitzen der Haftstrafe noch Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.
Naja wir kennen die britischen Gesetze dazu nicht. Daher können wir uns zu dem Fall eigentlich auch kein Urteil erlauben. Wobei ich es schon komisch finde, dass man mehrmals lebenslänglich bekommt ohne dass man ein Menschenleben auf dem Gewissen hat. Und ja, auch in Deutschland muss oftmals erst ein Mensch wirklich zu Schaden kommen, bevor gehandelt wird.
Auch in Deutschland kann man manche Urteile nicht wirklich nachvollziehen. Vor allem, wenn ein Täter plötzlich eher als Opfer seiner Vergangenheit hingestellt wird. Aber trotzdem darf man eben niemanden ärztliche Untersuchungen verwehren. Und wenn es dazu nötig ist die Haftanstalt zu verlassen, dann muss das eben auch gewährt werden.
Irgendwie kommt mir das wie eine Märchenerzählung vor. Solch einen gutgläubigen Gefängnisdirektor wird es in Deutschland nicht geben. Den ersten Ausgang kann ich ja noch verstehen. Der zweite Ausgang jedoch gibt mir Rätsel auf. Wie gutgläubig sind den bei euch die Leiter der Gefängnisse? Bei dem was der Mann sich geleistet hatte nach seinem ersten Ausbruch musste doch jedem klar sein, dass man ihn so nicht gehen lassen konnte. Der Optiker wäre auch zu ihm gekommen.
Wenn er nun mehrmals lebenslänglich hat und die beiden ersten Male für Überfälle benutzt hat, bekommt er vorübergehend Ausgang? Sorry, aber das verstehe ich nicht. Das hätte es hier nicht gegeben. Anscheinend werden bei euch Verbrecher mit Glacéhandschuhen angefasst. Vielleicht habt ihr bisher nur wenige schlechte Erfahrungen gemacht und im Gefängnis hat man an das Gute im Menschen gedacht und einfach es mal versucht. Mit anderen Insassen wird man demnächst bestimmt etwas strenger umgehen. Der Verbrecher hat das in ihm gesetzte Vertrauen gründlich missbraucht. Bestimmt eine schlechte Erfahrung für die schottische Justiz.
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