Einst als Luxussteuer eingeführt heute enorme Einnahmequelle

vom 07.05.2014, 13:00 Uhr

Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland wurde schon 1906 als Luxussteuer eingeführt. Damals war es sicherlich eine Luxussteuer. Denn wer hatte da schon einen Wagen? Mittlerweile sind in Deutschland mehr Kraftfahrzeuge zugelassen, als man sich damals hätte träumen lassen, nämlich 61,5 Millionen. Diese ungeheure Zahl von Autos tummelt sich auf deutschen Straßen. Und es werden immer mehr. Die genaue Aufteilung der einzelnen Fahrzeuge könnt ihr hier einsehen.

Bei der ungeheuren Masse an zugelassenen Fahrzeugen kann man schon lange nicht mehr von Luxussteuer reden. Ich weiß auch nicht, ob und wann sie klammheimlich in eine ganz normale Steuer umgeändert wurde. Ist euch das bekannt? Was auf jeden Fall richtig ist, die Kraftfahrzeugsteuer ist eine ganz bedeutende Steuer-Einnahmequelle für den Staat.

Ich komme darauf, weil ich gerade heute ein Schreiben vom Hauptzollamt wegen der Kraftfahrzeugsteuer bekommen habe. Solch eine Vielfalt habe ich noch nicht erlebt: Absender ist Dortmund, Rückfragen sind in Dresden zu halten und Zahlungen gehen nach Saarbrücken. Dann gibt es noch das Zollamt in meiner Stadt. Dort habe ich dann angerufen, um nur eine Frage zu klären. Statt einer Klärung gab man mir drei weitere Telefonnummern, auch niemand zu erreichen war, genau wie zuvor in Dresden und Dortmund. Tolle Aufteilung und so verständlich! Habt ihr Ähnliches erlebt?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich wusste gar nicht, dass die Kraftfahrzeugsteuer einst als Luxussteuer eingeführt wurde. Ich kannte das nur von der Hundesteuer und von der Dienstbotensteuer. Aber auch die Schaumweinsteuer galt sicherlich damals als Luxussteuer, sofern sie nicht als Patriotensteuer anzusehen war, weil sie den Aufbau der damaligen Hochseeflotte finanzieren sollte. Aus älteren Tagen kenne ich die Karossensteuer, aber das war vor der französischen Revolution.

Aber wurde sie denn wirklich umgewandelt? Meines Wissens ist der Begriff Luxussteuer ein rein politischer Begriff und dem Steuerrecht fremd, da Luxussteuern im Endeffekt ganz normale Steuern sind, die eben aus politischen Gründen auf Luxusgegenstände erhoben werden. Ich vermute daher, dass der Lauf der Zeit die Kraftfahrzeugsteuer in eine normale Steuer umwandelt, und zwar genau dann, als die Kraftfahrzeuge aufhörten, Luxusartikel zu sein und zu normalen Gebrauchsgegenständen der breiten Bevölkerung wurden.

Aber die verwirrende Zuständigkeit der Finanzbehörden ist in der Tat immer wieder faszinierend und sehr oft auch einfach ärgerlich. So frage ich mich auch immer regelmäßig, wieso der Zoll für die Steuerverwaltung zuständig ist. Sind dafür nicht die Finanzämter geschaffen worden? Die oben beschriebene Schwerpunktzuständigkeit der Hauptzollämter für verschiedene Belange ist bei längerem Nachdenken sicherlich verständlich, auch wenn sie oft genug allein historische Gründe hat. Dennoch wäre es sicherlich für den Bürger - und damit den Souverän - mehr als hilfreich, wenn die Auf- und Verteilung der Aufgaben entweder einer gut erkennbaren Logik folgt oder einfach besser kommuniziert wird.

» littleviking » Beiträge: 133 » Talkpoints: 63,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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