Inhalte einer Verpflichtungserklärung für Besuchervisum

vom 06.05.2014, 19:16 Uhr

Für die Erteilung eines Besuchervisums ist ja mitunter auch eine Einladung Voraussetzung. Obendrein muss dann noch der oder die Einladende eine Art Verpflichtungserklärung gegenüber den Visaerteilenden Behörden abgeben. Kennt ihr derartige Verpflichtungserklärungen und wisst über die einzelnen Inhalte und Punkte etwas Bescheid? Habt ihr schon jemals für jemanden eine Verpflichtungserklärung abgegeben und war es ein Problem für euch?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mit einer solchen Verpflichtungserklärung erklärt man sich bereit, alle Kosten zu übernehmen, die derjenige eventuell verursacht. Also vor allem Essen und Wohnen. Da er als Ausländer beispielsweise nicht in die deutsche Krankenkasse einzahlt, würde diese nicht für die Kosten aufkommen, die im Krankheitsfall anfallen. Dasselbe gilt wahrscheinlich für Anwaltskosten, falls derjenige irgendeinen rechtlichen Ärger verursacht.

Letztlich muss man für alle Kosten aufkommen, die derjenige verursacht bis er wieder zu Hause ist. Man müsste ihm also auch sein Rückflugticket kaufen. Kann er das alles selber, ist es ja schön und gut. Aber kann er es nicht, will der Staat sich absichern, dass er nicht auf den Kosten sitzenbleibt. Dafür muss man sich auch einer Bonitätsprüfung unterziehen und die Erklärung sollte nicht älter als 6 Monate sein, weil sie sonst vielleicht nicht mehr die aktuelle finanzielle Situation widerspiegelt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bienenkönigin hat ja schon beschrieben, dass es wirklich um alle Kosten geht, die auflaufen können. Wobei hier besonders die Kosten bei Krankheit (Besucher bricht sich das Bein oder muss operiert werden) ins Gewicht fallen dürften. Wobei auch hier natürlich gerne vergessen wird, dass in aller Regel sehr wohl eine Krankenversicherung besteht (eben aus dem Herkunftsland) und hier die Kosten normalerweise gedeckt wären. Es gibt ja auch Länder, in welche auch Menschen aus Deutschland nur einreisen dürfen, wenn explizit eine Kostenerklärung abgegeben wird.

Zusätzlich sichert sich der Staat auch so ab, wenn eine Zwangsrückführung notwendig wird. Auch dafür müssten die Kosten übernommen werden. Wer Abgeschoben wird, bekommt sonst die Rechnung selbst. Aber ein Eintreiben der offenen Rechnung im Ausland ist oft eben nicht möglich, so das hier ein Verantwortlicher im Inland vorhanden wäre.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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