Tischtennisbälle: Wieso gelten sie als transportgefährlich?

vom 06.05.2014, 04:30 Uhr

Ich habe mich ein wenig eingelesen, was die Transportrichtlinien verschiedener Paketdienste betrifft. Jeder Paketdienst scheint so seine Richtlinien zu haben, was nicht transportiert wird, also welche Objekte oder Materialien beispielsweise nicht für die Beförderung zugelassen wird. Ob die Richtlinien immer gleich sind, oder ob es eine feste, gesetzliche Regelung für alle gibt, konnte ich übrigens auf die Schnelle noch nicht festellen.

Aber wie dem auch sei, viele Regelungen davon sind auch recht einleuchtend. So kann man beispielsweise nicht einfach radioaktives Material in ein Paket legen und es dann mit der Post irgendwohin schicken. Ebenso kann man nicht einfach ätzende Säuren oder Giftstoffe mit der Post verschicken. Selbst Alkohol scheint, beispielsweise in Parfüms, ein Problem darzustellen, wegen seiner starken Brennbarkeit.

Nun habe ich aber, begründungslos, auch noch gelesen, dass Tischtennisbälle ebenfalls zu diesen gefährlichen Gütern zählen sollen. Woran liegt das? Was ist an Tischtennisbällen gefährlich? Ich dachte, das wäre einfach nur Plastik, und die Beförderung von Plastik ist an sich ja absolut zulässig. Also was haben Tischtennisbälle an sich, was sie zu Gefahrgut machen könnte? Liegt es am Material? Was ist denn darin, chemisch gesehen, Gefährliches enthalten? Und wie werden dann eigentlich Tischtennisbälle überhaupt transportiert, wenn man sie nicht mit der Post versenden darf?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe mal ein wenig recherchiert, da mir diese Vorschrift ebenfalls neu war. Also Tischtennisbälle bestehen aus einem leicht entzündlichen, gut brennbarem Material namens: Nitrocellulosekunststoff. Es besteht aus dem Kunststoffgemisch Cellulosenitrat und Campher.

Das Cellulosenitrat ist ein Salpetersäureester der Cellulose. Wird bei der Fertigung die Salpetersäure nicht rückstandslos entfernt, so läuft der Stoff Gefahr sich selbst zu entzünden. Ein erster wichtiger Aspekt in Bezug auf Gefahrstoffgut.

Beim Campher handelt es sich um ein bicyclisches Monoterpen-Keton. Es ist natürlich vorkommend, kann aber auch industriell hergestellt werden. Es kann bei Invasion in den Körper auf das zentrale Nervensystem oder die Atmung einwirken und bei höherer Dosierung zu Amnesie und epileptischen Anfällen führen. Zudem ist es schwach wassergefährdend, d.h. der Stufe WGK1, was ebenfalls eine mögliche Ursache für die Einstufung als Gefahrengut sein könnte.

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» Tigertatzi » Beiträge: 12 » Talkpoints: 2,11 »


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