Steuerliche Regelungen und Freibeträge bei Geldgeschenken

vom 09.02.2014, 15:22 Uhr

Herr A bekommt öfter mal im Jahr eine größere Summe von seinem Vater in Bar in die Hand gedrückt um damit sein aufwendiges Studium zu finanzieren. Ist ja soweit alles schön und gut, aber ist das denn steuerlich auch ok? Sollte oder muss man auch Geldgeschenke in seiner jährlichen Steuererklärung angeben? Welche Freibeträge gelten denn hierbei? Meint ihr dass solche Geldgeschenke unbedingt angegeben werden müssen und würdet ihr das auch tun?

» muldental » Beiträge: 112 » Talkpoints: 45,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Schenkungen sind keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und müssen deshalb auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dafür gibt es allerdings das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Dort sind § 16 ErbStG die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad aufgelistet und als Kind dürfte der 400.000 Euro betragen. Diese Summe gilt allerdings innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren auch mit einer Erbschaft zusammengerechnet und dein Vater kann den Betrag dafür nirgendwo absetzen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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