Formalitäten und Fristen einer Erbschaftsteuererklärung

vom 17.01.2014, 23:07 Uhr

So man ein Erbe antritt, sollte man ja sicherlich auch dessen Wert irgendwie beziffern, so es sich nicht von Haus aus um Bargeld handelt. Auf jeden Fall wird doch soweit ich informiert bin, wohl auch eine Erbschaftsteuererklärung fällig. Habt ihr schon mal etwas mit Erbschaften zu tun gehabt oder wisst es auch so, ob bei der Erbschaftsteuererklärung möglicherweise auch Freigrenzen greifen, man also auch darauf verzichten könnte und wenn nicht, welche Fristen zur Einreichung gelten?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit ich informiert bin, muss man innerhalb eines Monats die Erbschaft annehmen oder ablehnen, wobei Letzteres bei Verschuldung gerne gemacht wird.

Die sonstigen Regelungen findet man im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, aber ein Notar, Anwalt oder Steuerberater helfen hier sicher auch sehr gerne weiter. Die Freibeträge sind in § 16 ErbStG aufgelistet und gehen ab 20.000 Euro los und richten sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Eine Erbschaft muss man innerhalb einer bestimmten Frist dem Finanzamt anzeigen und danach innerhalb einer bestimmten Frist einer Erbschaftssteuererklärung einreichen. Dies sollten dann allerdings auch Fachleute regeln.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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