Welche Rolle spielt bei einem Nebenjob ein Gewerbeschein?

vom 22.11.2013, 18:48 Uhr

Sehr viele Personen haben ja einen Nebenjob und verdienen sich dann während der Schulzeit, beim Studium oder zusätzlich zu ihrem Hauptjob auf diese Weise Geld dazu. Nun habe ich gehört, dass für einen Nebenjob auf jeden Fall auch ein Gewerbeschein benötigt wird.

Wisst ihr vielleicht etwas mehr zu diesem Thema? Wird bei der Aufnahme eines Nebenjobs immer ein Gewerbeschein benötigt oder gibt es Ausnahmen? Welche wären das und wo erhält man einen Gewerbeschein? Mit welchen Wartezeiten und Kosten ist zu rechnen?

» emily erdbeer » Beiträge: 564 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Welchen Nebenjob meinst du denn? Im Normalfall braucht man für einen Nebenjob keinen Gewerbeschein. Einen Gewerbeschein braucht man nur, wenn man selbstständig ist, aber auch nur bei bestimmten Tätigkeiten.

Bei freiberuflichen Tätigkeiten brauchst du keinen Gewerbeschein. Als Nachhilfelehrer brauchst du zum Beispiel keinen Gewerbeschein. Dafür musst du dich nur beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, während du als gewerbsmäßiger Ebay-Verkäufer einen Gewerbeschein brauchst. Für angestellte Tätigkeiten brauchst du nie einen Gewerbeschein.

Wo du einen Gewerbeschein bekommst, ist regional unterschiedlich, auch die Kosten sind unterschiedlich. Er kostet aber nicht die Welt und du bekommst ihn sofort.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich war nach den Informationen von einigen Kollegen davon ausgegangen, dass grundsätzlich bei jedem Nebenjob ein Gewerbeschein benötigt wird. Da gibt es ja je nach Tätigkeit jedoch wohl Unterschiede.

Wo erhält man denn am besten eine Übersicht darüber, ob ein Gewerbeschein bei einem Nebenjob erforderlich ist oder nicht oder ob man sich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden muss?

» emily erdbeer » Beiträge: 564 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das kommt darauf an, wie man das vereinbart hat. Ist man eingestellt, dann braucht man keinen Gewerbeschein. Denn man zählt als Arbeitnehmer. Wird man nur unregelmäßig gebraucht und erstellt dann eine Rechnung für die erbrachte Leistung, kann ein Gewerbeschein notwendig werden. Allerdings auch nur, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht als freiberuflich gilt. Da muss man sich dann bestenfalls beim Finanzamt erkundigen, ob man einen Gewerbeschein benötigt oder eben nicht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es gibt Minijobs und Nebengewerbe und du scheinst hier beides zu vermischen. Bei einem Minijob bis 450 Euro pro Monat zahlt der Arbeitgeber ungefähr 30 Prozent Sozialversicherungsbeitrag und kann für 2 Prozent die Lohnsteuer pauschal abführen und damit ist auch für das Finanzamt alles abgegolten. Krankenversichert ist man hierbei allerdings auch nicht.

Ebenso wenig krankenversichert ist man im Nebengewerbe, welches man weniger als 15 Stunden die Woche ausübt. Genauer gesagt braucht man sich hier nicht extra zu versichern. Allerdings benötigt man einen Gewerbeschein von der Stadt und diese meldet es an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die zuständige Kammer weiter. Dann ist man Unternehmer im Nebenerwerb mit allen Pflichten wie die Abgabe von Steuererklärungen oder der Zahlung von Beiträgen zur BG und zur Kammer und der Auftraggeber braucht keine pauschale Abgabe von 30 Prozent zu zahlen und Kündigungsfristen gibt es auch nicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 06.05.2014, 18:33, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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