Kann man eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?

vom 19.08.2009, 21:06 Uhr

Meine Mama ist nun in ein Alter gekommen wo sie ihren Haushalt nun nicht mehr allein auf die Reihe bringt. Da ich zu weit weg wohne kann ich ihr dabei leider nicht helfen.

Aber ich würde ihr gern eine Haushaltshilfe organisieren und wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt ob man so ein Hilfe von der Steuer absetzen kann? Wenn ja dann wäre es interessant was für ein Betrag da für die Steuer zum Tragen kommt oder ist das nach oben hin offen? Sagt mir bitte wo ich das verbindlich erfahren kann?

» Patie » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,00 »



Grundsätzlich ist es so, dass man "haushaltsnahe Tätigkeiten", die durch dritte Personen ausgeübt werden, in der Tat von der Steur absetzen kann. Ich meine, Du kannst sogar sämtliche Ausgaben als Belastung abgeben, die mit einer Haushaltshilfe zu tun haben. Ob und wieviel Du dann letztendlich uurückbekommst, ist meines Wissens nach von anderen Faktoren abhängig.

Ich weiss nun nicht, wer für die Haushalftshile aufkommt. Wenn Du es bist, kann es sein, dass aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte die Angabe der Haushaltshilfe nicht berücksichtig wird. Aber näheres erfährst Du darüber auf dem Finanzamt oder aber Du wendest Dich an einen Lohnsteuerhilfeverein beziehungsweise an einen Steuerberater.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


In § 35a EStG ist die Abziehbarkeit von Haushalthilfen direkt von der Steuer geregelt. Deine Mutter kann sie selbstverständlich von der Steuer absetzen, sofern sie welche zahlt.

Es gibt hierbei 3 Möglichkeiten der Absetzbarkeit. Bei einem sogenannten Minijob können 20 Prozent der Lohnkosten aber maximal 510 Euro im Jahr direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Die Anmeldung erfolgt übrigens bei der Minijobzentrale und wird pauschal mit ungefähr 15 Prozent Abgaben belegt. Bei Vollzeitjobs sind 20 Prozent, aber maximal 4.000 Euro direkt von der Steuer abziehbar. Bei Handwerkerrechnungen sind 20 Prozent der Lohnkosten aber maximal 1.200 Euro von der Steuer abziehbar. Dabei muss die Rechnung unbedingt per Bank bezahlt werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 05.05.2014, 21:41, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^