Zweckgebundene Schenkung zur Senkung der Erbschaftssteuer?

vom 23.12.2011, 12:05 Uhr

Meine Eltern haben sich im Laufe der Jahre drei Immobilien zugelegt. In letzter Zeit haben wir zusammen überlegt, wie die Häuser am besten und am steuergünstigsten an die Kinder vererbt werden können. Dabei soll im besten Fall die Zahlung der Erbschaftssteuer möglichst gar nicht anfallen, die bekanntlich ja nicht gerade gering ist.

Gibt es für meine Eltern die Möglichkeit der zweckgebundenen Schenkung zu Lebzeiten, um dadurch die Zahlung der Erbschaftssteuer für die Kinder zu minimieren? Wenn das möglich ist, was ist bei dieser Art der Schenkung zu beachten?

» bregenz » Beiträge: 166 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Art der zweckgebundenen Schenkung ist ohne Weiteres möglich. Dazu müssen deine Eltern die gewünschten Immobilien an die Kinder verschenken, sodass es sich nicht mehr um eine Erbschaft handelt. Bei der Schenkung ist allerdings zu beachten, dass auch bei einer Schenkung Freibeträge zu berücksichtigen sind. Die Freibeträge richten sich danach, ob die Schenkung von beiden Elternteilen durchgeführt wird und in welcher Steuerklasse der Beschenkte ist.

Bei der Steuerklasse Eins bedeutet das zum Beispiel, dass ein Kind 400.000 Euro steuerfrei von einem Elternteil erhalten konnte. Die Freibeträge ändern sich jedoch regelmäßig und sollten somit auf ihre Aktualität nochmals hinterfragt werden. Bestehen andere Verwandtschaftsverhältnisse, dann gelten jeweils andere Freibeträge. Damit eine Schenkung wirksam wird, ist zudem eine notariell beurkundete Willenserklärung des Schenkenden notwendig.

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» €uro » Beiträge: 141 » Talkpoints: 7,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Erbschaften und Schenkungen werden ich das gleiche Gesetz bestimmt und besteuert. Dabei gibt es je nach Verwandtschaftsverhältnis bestimmte Steuerklassen und Freibeträge, die von 20.000 Euro bis 500.000 Euro reichen. Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren werden sämtliche Schenkungen und Erbschaften von einer Person zusammengerechnet.

Um die Sache richtig zu regeln würde ich allerdings unbedingt einen Notar oder Anwalt hinzuziehen., da man mit diesen alles wesentlich genauer besprechen kann und auch die Regelungen zum Beispiel der richtigen Schriftform zu beachten sind, damit auch alles seine Gültigkeit hat.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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