Schonfristen bei Umsatzsteuervoranmeldung - wie anwenden?
Ich habe gehört, dass es bei den Umsatzsteuervoranmeldungen sogenannte Schonfristen gibt. Bisher habe ich
die Umsatzsteuervoranmeldung immer regelmäßig abgegeben und auch die Steuern dazu fristgemäß bezahlt.
Jedoch sind die Termine zur Abgabe mitunter auch sehr knapp, sodass es schon viel Arbeit macht, die Termine einzuhalten, um fristgemäß und ohne Sanktionen befürchten zu müssen, die Steuererklärung abzugeben und die Zahlung zu leisten. Kann ich denn bei der Abgabe von geltenden Schonfristen profitieren oder muss ich dann mit Säumniszuschlägen rechnen?
Wenn das Finanzamt einen Termin vorgibt, zum Beispiel der 10.Tag des Folgemonates, dann muss du deine Abrechnung auch pünktlich abgeben. Ansonsten werden Säumniszuschläge fällig.
Wie ich in deinem anderen Thread schon schrieb, kannst du aber eine Fristverlängerung beantragen. Dann bekommst du regelmäßigen Aufschub. Ich musste meine Abrechnung auch immer am 10.Tag abgeben. Das war für mich auch immer knapp. Ich habe diese Fristverlängerung gemacht und nun ist für mich der 25. des Monates der Stichtag.
Die Schonfristen zur Umsatzsteuervoranmeldung wurden mittlerweile abgeschafft. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich abgeben solltest, um keine Säumniszuschläge zu erhalten. Davon zu unterscheiden sind allerdings die Schonfristen zur Steuerzahlung. Diese wurde nicht vollständig abgeschafft, sondern von fünf auf drei Tage verkürzt. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuervoranmeldung unbedingt pünktlich abgeben solltest, aber die Zahlung dürfte sich schon mal um drei Tage verzögern.
Allerdings darf das nicht regelmäßig vorkommen, denn die Zahlung innerhalb der Schonfrist ist ein Pflichtverstoß, bei welchem das Finanzamt stets einen Säumniszuschlag festsetzt, welcher jedoch nicht erlassen wird. Solltest du aber regelmäßig die Schonfrist ausnutzen, dann wird das Finanzamt mit Säumniszuschlägen reagieren.
Ich würde mal fragen, ob du eine Dauerfristverlängerung beantragen kannst. Dann kannst du deinen laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen einen Monat später abgeben. Der Haken dabei ist, dass du allerdings einmal im Jahr ein zusätzliches Formular ausfüllen musst, was aber schnell getan ist. Hierzu addierst du die 12 Summen der UVAs des letzten Jahres und teilst das Ergebnis durch 11. Diesen Betrag muss man dann zusätzlich zur Dezembermeldung zahlen, darf aber in der Dezembermeldung gleichzeitig den Betrag der 1/11 Meldung vom Vorjahr wieder abziehen. Das klingt jetzt komplizierter als es wirklich ist.
Normalerweise muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats erfolgen. Man kann allerdings auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDVeinreichen und hat dann einen Monat länger Zeit zur Abgabe. Dafür muss bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 1/11 der Vorjahressumme entrichtet werden.
Als Schonfrist bezeichnet aber normalerweise die Frist von drei Tagen, innerhalb der nach § 240 AO keine Säumniszuschläge bei verspätetem Zahlungseingang erhoben werden.
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