Seminar / Fortbildung von der Steuer absetzen

vom 17.09.2009, 21:58 Uhr

Seit ein paar Monaten beschäftige ich mich intensiv mit Geldanlagen und ich bin dabei mir da einen schönen Wissensstand aufzubauen. Nun könnte ich sogar ein Seminar über Wertpapier besuchen und überlege ob ich das machen soll.

Der Berater meinte ich könnte das als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Stimmt das wirklich, ich dachte man könnte nur das absetzen wenn man Verluste aus den Geldgeschäften hat. Wo steht das, das würde ich schon gern schriftlich sehen.

» Schweinchen Dick » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Laut § 9 EStG dienen Werbungskosten zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Fortbildungskosten, die Aufwendungen für Fachliteratur, Internetrecherche oder auch die Fahrtkosten zu einem Seminar.

Verluste aus Aktienverkäufen mindern meines Wissens nach nur Gewinne aus Aktiengeschäften und können daher nur mit diesen verrechnet werden. Damit hat ein Seminar über Finanzgeschäfte allerdings nichts zu tun.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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