Kosten für Fernlehrgang steuerlich absetzbar?
Ich arbeite seit vielen Jahren als Bankkauffrau und würde mich gerne beruflich weiterbilden. Da ich auch Familie habe und die beruflichen Verpflichtungen mir nicht viel Raum für eine Abendschule oder ähnliches bieten, habe ich mir überlegt einen Fernlehrgang zu belegen. Die Vorteile, welche mir dort in Bezug auf freie Zeitgestaltung, Seminare etc. geboten werden, sind super mit Beruf und Familie vereinbar. Die Kosten von rund 150 € / Monat sind jedoch nicht ganz so lapidar und ich überlege, ob ich diese nicht irgendwie - zumindest teilweise - steuerlich geltend machen kann. Kennt sich damit jemand aus und kann mir eventuell die nötigen Infos zukommen lassen?
Du hast ganz gute Chancen diese Kosten bei deiner nächsten Steuererklärung unbegrenzt geltend machen zu können. Da es sich um eine Weiterbildung in deinem Beruf handelt fällt es unter die Rubrik Werbungskosten. Nur zur Information, würdest du zum Beispiel nebenbei eine berufsfremde Ausbildung zum Floristen machen dann wären das Sonderausgaben die auch absetzbar sind, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Unter die Werbungskosten fallen auch alle anderen Ausgaben die du als Einkommenspflichtiger hast, beispielsweise die tägliche Fahrt zur Arbeit. Solche Weiterbildungsmaßnahmen sind praktisch eine Lizenz zum Geld drucken, mit ein bisschen steuerlichem Verständnis kannst du so ziemlich alle Kosten die damit im Zusammenhang stehen dem Finanzamt präsentieren.
Neben den normalen Lehrgangskosten zählen auch die Fahrtkosten zu eventuellen Prüfungen dazu, ebenso die Kosten für Telefongespräche und anteilig die Kosten der Grundgebühr vom Telefon, dasselbe gilt auch für die Kosten deines DSL-Vertrages. Wenn du deinen Computer fast ausschließlich für deine Weiterbildung benutzt dann sind die Anschaffungskosten dafür anteilig absetzbar, genau wie das technische Know-How (Drucker, Scanner, Schreibtisch, Ersatz der kaputten Mouse und so weiter). Ich würde sogar so weit gehen dass die Stromkosten für den Computer akzeptiert werden müssten. Dann brauchst du natürlich noch einen ordentlichen Bürostuhl, eine Arbeitslampe und einen Computertisch. Dazu kommt noch der obligatorische Kleinkram wie ordentliche Schreibprogramme, AntiVir, Druckerpapier, Porto für schr. Arbeiten.
Wenn der zeitliche Aufwand dafür sehr hoch ist könnte man auch über die grundsätzliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nachdenken. Hier wären unter anderem im Idealfall anteilige Mietkosten und die Kosten für die Beheizung denkbar. Das Finanzamt stellt sich aber in dieser Hinsicht oft stur, hier würde ich mich direkt beim dortigen Bearbeiter über diese Möglichkeiten informieren.
Die Kosten für eine Fortbildung sind ganz normale Werbungskosten und daher voll und ganz absetzbar. Dazu zählen selbstverständlich auch die Portokosten, Telefonkosten, Internetnutzung usw. Sollten hierüber keine Belege mehr verfügbar sein, würde ich einfach einen realistischen Betrag als Pauschale ansetzen und abwarten, ob der Finanzbeamte es evtl. herausstreicht. Arbeitszimmer oder Büromöbel würde ich nicht ansetzen, da dies etwas zu weit hergeholt ist.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-157592.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen für die Wohnung 2965mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1815mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1310mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?