Anrechnung und Besteuerung von Nebeneinnahmen
vom 04.10.2013, 15:13 Uhr
Laut § 46 (2) Nr. 1 EStG sind 410 Euro Nebeneinkünfte im Jahr neben einem Hauptjob steuerfrei. Ab 820 Euro im Jahr wird wiederum der gesamte Betrag angerechnet und dazwischen wird nur ein Teilbetrag angerechnet. Die Berechnung zwischen 410 und 820 Euro kann ich selber nicht so richtig nachvollziehen oder gar erläutern. Einkünfte sind übrigens Einnahmen weniger Werbungskosten.
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